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Verkehrszentralregister

Das Kraftfahrt-Bundesamt speichert im deutschen Verkehrszentralregister (VZR) die großen und kleinen Sünden der Verkehrsteilnehmer. Gemäß § 28 Straßenverkehrsgesetz (StVG) finden alle Strafen, Verwarnungen oder Schuldsprüche, für rechtswidrigen Taten, die im Straßenverkehr begangen wurden, Eingang in die Verkehrssünderkartei. Dazu zählen auch Fahrverbote und die Einziehung der Fahrerlaubnis. Zusätzlich werden alle rechtskräftigen Verurteilungen für im Straßenverkehr begangene Ordnungswidrigkeiten im Verkehrszentralregister registriert, sofern sie mit einem einer Geldbuße über mindestens 40 Euro oder einem Fahrverbot geahndet wurden.

Punkte für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Punkte in FlensburgDie Zahl der Strafpunkte ist abhängig von der Art und der Schwere der Tat. Für Ordnungswidrigkeiten mit einer Mindestgeldbuße von 40 Euro gibt es ein bis vier Punkte in Flensburg. Für Verkehrsstraftaten kann das Kraftfahrt-Bundesamt fünf bis sieben Punkte vergeben.

Welche Konsequenzen haben die Punkte für die Verkehrsteilnehmer?

Wenn ein Verkehrsteilnehmer bestimmte Punktzahlen überschreitet, reagiert die Verwaltungsbehörde nach einem festen Schema.

  • ab acht Punkten erhält der Verkehrsteilnehmer eine schriftliche Verwarnung mit Verweis auf die Möglichkeit an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Es dient dazu Mängel in seiner Einstellung zum Straßenverkehr aufzuzeigen und zu beseitigen.
  • ab 14 Punkten erfolgt der schriftliche Hinweis, dass die Fahrerlaubnis ab 18 Punkten entzogen wird. Ferner wird der Verkehrssünder verpflichtet an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Sollte er in den letzten 5 Jahren bereits einen entsprechenden Kurs absolviert haben, ergeht stattdessen eine Verwarnung. Zusätzlich informiert das Amt über die Möglichkeit an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
  • ab 18 Punkten wird die Fahrerlaubnis automatisch eingezogen, nur in Ausnahmefällen kommt alternativ ein sechsmonatiges Fahrverbot in Betracht.

Tilgungsfristen im Verkehrszentralregister

Einmal erworbene Punkte in Flensburg bleiben nicht ewig bestehen. Kein Autofahrer muss befürchten dass sich die Punkte nach Jahrzehnten bis zum Einzug der Fahrerlaubnis summieren. Vielmehr gibt es gesetzliche Tilgungsfristen für einmal verhängte Punkte. Bei Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Löschung bereits nach zwei Jahren, bei Verkehrsstrafsachen nach 5 bis 10 Jahren. Die Regel sind 5 Jahre, nur bei Trunkenheitsfahrten oder dem Einzug der Fahrerlaubnis liegt die Tilgungsfrist bei 10 Jahren. Jeder Verkehrsteilnehmer hat das Recht seinen aktuellen Punktestand zu erfahren. Auf schriftliche Anfrage muss das Verkehrszentralregister die gewünschte Auskunft erteilen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz ist Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrechtsfragen

Unsere Kanzlei verfügt mit Dr. Christian Gerd Kotz über einen ausgewiesenen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er wird Ihnen bei Bedarf Ihre Rechte und Pflichten anhand des Einzelfalls erklären und mögliche Wege zur Lösung des Problems aufzeigen. Häufig lohnt es sich, die Entscheidungen der Behörden anzufechten um zumindest eine mildere Strafe zu erreichen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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