Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht & Autorecht
Kompetente & zuverlässige Hilfe vom Autorechtler!
Haben Sie Mängel am gekauften Auto festgestellt oder möchten Sie vom Autokauf zurücktreten? Was ist Ihr gutes Recht beim Gebrauchtwagenkauf? Benötigen Sie rechtliche Hilfe nach einem Verkehrsunfall oder haben Sie ein Bußgeldbescheid erhalten? Wir vertreten und beraten Sie zu allen verkehrsrechtlichen und autorechtlichen Fragen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht sind wir Ihr Ansprechpartner im Raum Siegen und bundesweit zu allen Rechtsfragen zu Auto und Verkehr. Zu unseren Leistungen und Kompetenzen zählt darüber hinaus auch das Versicherungsrecht.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
Jeder Autofahrer hat im hektischen Straßenverkehr schon ein Mal die Verkehrsregeln übertreten und beispielsweise mit seinem KFZ eine rote Ampel überfahren oder die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten. Derlei „Kavaliersdelikte“ können teuer werden, der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren die Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten drastisch erhöht. In der Regel kommen die Autofahrer mit einem Bußgeld davon, in schweren Fällen kann aber auch ein Fahrverbot verhängt werden.
Für die Bußgeldstellen ist die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten grauer Alltag, die Sachbearbeiter haben weder die Zeit, noch die Motivation den Einzelfall ausreichend zu würdigen. Immer wieder werden Autofahrer aufgrund schlampiger Ermittlungsarbeit zu Unrecht einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt.
Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides bestehen, sollten Sie immer einen Experten für Verkehrsrecht einschalten.
Probleme beim Autokauf?
Wurden beim Fahrzeugkauf zugesagte Eigenschaften nicht eingehalten, oder treten unerwartete Mängel auf? Wurde ein Unfallschaden verschwiegen oder möchten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hatten Sie einen Autounfall?
Wir helfen Ihnen nach einem Verkehrsunfall bei der Regulierung des Schadens und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Mietwagen? Wir klären Sie auf was Ihnen zusteht.
Bußgeldbescheid
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Wußten Sie, dass zahlreiche Bußgeldbescheide fehlerhaft sind? Wir prüfen Ihren Bescheid kostenlos und unverbindlich und beraten Sie, ob Sie Einspruch einlegen sollten.
Vorsicht bei Verkehrsstrafsachen
Bei Verkehrsstrafsachen, beispielsweise Unfallflucht oder dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, sollten Sie immer den Rat eines Fachanwalts für Verkehrsrecht einholen. Ein Laie sollte nie versuchen sich gegen Vorwürfe dieses Kalibers selbst zu verteidigen. Dafür steht einfach zu viel auf dem Spiel. Bei Verkehrsstrafsachen reicht das Strafmaß von hohen Geldstrafen über den Verlust des Führerscheins bis hin zur Freiheitsstrafe. Damit ist nicht zu spaßen. Eine Verurteilung im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen kann auch versicherungsrechtlichen Konsequenzen haben. Das kann richtig teuer werden.
Führerschein behalten und MPU vermeiden
Sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Verkehrsstrafsachen können mit dem Einzug der Fahrerlaubnis geahndet werden. Häufig gibt es nicht den einen konkreten Anlass, vielmehr ist es oft die Summe mehrerer kleinerer Delikte die zum Einzug der Verlust der Fahrerlaubnis führen. Ab 18 Punkten im Verkehrszentralregister (Punkte in Flensburg) wird die Fahrerlaubnis eingezogen. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Führerschein stets in akuter Gefahr. Letztlich hängt es vom Alkoholblutwert des Fahrers und den Umständen des Einzelfalls ab, ob es bei einer Geldbuße und einem Fahrverbot bleibt, oder die Fahrerlaubnis eingezogen wird. Letzteres gilt es unbedingt zu vermeiden. Ein kompetenter Fachanwalt kann Ihnen im Ernstfall zur Seite stehen und das bestmögliche Ergebnis für Sie herausholen. Es gilt stets schnell und wohl überlegt zu handeln. Wer zu Beginn die richtigen Weichen stellt, kann unter Umständen die MPU umgehen und so viel Geld und Unannehmlichkeiten sparen.
Urteile und Rechtstipps aus dem Autorecht
Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall
Das Verkehrsrecht – auch bekannt als Auto-Recht – gewährt den Opfern umfassende Rechte. Die Liste der möglichen Schadensersatzansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ist lang. Neben den obligatorischen Reparaturkosten am Fahrzeug, beziehungsweise dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, können Sie auch die Kosten für Mietwagen, Gutachter und Rechtsanwalt geltend machen.
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben, können Sie Schmerzensgeld einfordern und den Verdienstausfall in Rechnung stellen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat naturgemäß kein Interesse an einer vollumfänglichen Schadensregulierung. Wir helfen Ihnen dabei Ihr Recht durchzusetzen und kümmern uns um die Regulierung Ihres Schadens mit der Versicherung.
Probleme beim Autokauf
Der Kauf eines eigenen Autos ist im Prinzip heutzutage ein Routinegeschäft. Dennoch gibt es einige rechtliche Punkte zu beachten.
Der Kaufvertrag
Sicherlich kann der Kaufvertrag über ein Auto auch mündlich erfolgen. Dies ist jedoch bereits aus Beweisgründen für keine Partei zu empfehlen. Kaufverträge über Kraftfahrzeuge sollten daher unbedingt schriftlich abgeschlossen werden. Für beide Vertragsparteien ist regelmäßig die Verwendung eines Musterkaufvertrages zu empfehlen. Für den Verkäufer ist es wichtig, dass solch ein Musterkaufvertrag gleichzeitig eine sogenannte Veräußerungsanzeige enthält. Dann kann dieser gleich seine Kfz-Versicherung und die Straßenverkehrsbehörde von der Veräußerung des Fahrzeugs unterrichten.
Der Sachmangel
Nicht selten kommt es vor, dass das gekaufte Fahrzeug Mängel aufweist. Handelt es sich hierbei um ein Fahrzeug, welches seitens eines Autohändlers an einen privaten Kunden veräußert worden ist, so greift zugunsten dieses Kunden die Sachmängelhaftung. Mit anderen Worten: der Käufer des Fahrzeuges kann den Autohändler für etwaige Sachmängel an dem Fahrzeug, die innerhalb von zwei Jahren auftreten, in die Haftung nehmen. Diese Haftung kann auch nicht wirksam ausgeschlossen werden, wenn auf der einen Seite als Vertragspartei ein gewerblicher Autohändler als Unternehmer und auf der anderen Seite eine Privatperson als Verbraucher auftritt. Die aktuelle Gesetzgebung hat hier die Rechte des Verbrauchers erheblich gestärkt. Tritt dieser Regressfall ein, so kann der Käufer von dem Händler eine kostenlose Beseitigung dieses Sachmangels verlangen. Gelingt dies nicht, so kann er entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag gänzlich zurücktreten.
Der Gewährleistungsausschluss
Anders sieht es aus, wenn ein Fahrzeug von einer Privatperson an eine andere Privatperson veräußert wird. Hier kann ein so genannter Gewährleistungsausschluss zwischen den Vertragsparteien wirksam vereinbart werden. Dies gilt allerdings nicht in den Fällen, in denen der private Verkäufer seiner Vertragspartei etwaige Mängel arglistig verschwiegen hat oder für den Fall, wenn ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften des Fahrzeuges entgegen dieser (schriftlichen) Zusicherung nicht vorliegen. Hier entfällt jegliche Schutzwürdigkeit des privaten Veräußerers. Sein Vertragspartner kann dann mit Erfolg einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Dieser besteht regelmäßig in der Rückgabe des Fahrzeuges und der Erstattung des geleisteten Kaufpreises in voller Höhe.
Fazit: Die Rechtslagen bei einem Autokauf sind grundsätzlich eindeutig. Kommt es dennoch zum Streit, wenn der Käufer seiner berechtigten Ansprüche geltend macht, sollte Sie uns einschalten. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten und verhelfenn Ihnen zu Ihrem guten Recht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kotz steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Das Verkehrsrecht und Autorecht gehören zu den Tätigkeitsschwerpunkten unserer Kanzlei. Selbstverständlich zählen auch das Versicherungsrecht und das Vertragsrecht, als angrenzende Rechtsbereiche, zu unseren Tätigkeitsbereichen. Ganz gleich, ob Sie nur eine Beratung benötigen oder ob wir Sie kompetent vertreten dürfen. Wir helfen ihnen dabei Ihren Bußgeldbescheid zu überprüfen, ihre Ansprüche nach einem Unfall durchzusetzen, oder Ihnen bei Unstimmigkeiten beim Gebrauchtwagenkauf zur Seite zu stehen – bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Nutzen Sie eine unserer zahlreichen Beratungsmöglichkeiten. Gerne beraten wir Sie vor Ort in unserer Kanzlei in Kreuztal bei Siegen, oder auch Online per Mail. Nutzen Sie unseren Service und unsere langjährige Erfahrung.
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Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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