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Lieferverzug beim Neuwagenkauf – Schadensersatz

Ein Käufer, der ungeduldig auf seinen neuen Ford Kuga wartet, sieht sich mit einer unerwarteten juristischen Hürde konfrontiert: Das Amtsgericht Frankfurt hat entschieden, dass eine verzögerte Auslieferung nicht automatisch Recht auf pauschale Entschädigung gibt. Trotz einer monatelangen Wartezeit und Frustration bleiben seine Forderungen nach Schadenersatz unerfüllt, da ein konkretes Schadensbild fehlt. Der Fall wirft Fragen über die Rechte der Verbraucher bei Lieferverzögerungen auf und lässt manche potenzielle Autokäufer aufhorchen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Frankfurt
  • Datum: 22.12.2023
  • Aktenzeichen: 29 C 2945/23
  • Verfahrensart: Schadensersatzklage im Rahmen eines Kaufvertrags über ein Kraftfahrzeug
  • Rechtsbereiche: Vertragsrecht, Kaufrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Fordert Schadenersatz im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag über ein Ford Kuga ST-Line. Er hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 38.814,20 EUR bestellt und beklagte sich über Lieferverzögerungen, die er als schadenersatzrelevant erachtet.
    • Beklagte: Schloss mit dem Kläger den Kaufvertrag ab und informierte in der Auftragsbestätigung über den Liefertermin. Die Beklagte verwies auf die aufgrund der aktuellen Halbleitersituation verzögerte Produktion und legte einen späteren Auslieferungstermin (frühestens Mai 2022) dar.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Der Kläger kaufte ein Kraftfahrzeug, dessen Lieferung sich infolge der Halbleiterknappheit verzögerte. Ursprünglich wurde ein unverbindlicher Liefertermin im Januar 2022 genannt, in der Auftragsbestätigung erfolgte eine Angabe „Lieferung: ca. 02.2022“ sowie ein Hinweis auf einen frühesten Auslieferungstermin im Mai 2022. Der Kläger begehrte Schadenersatz aufgrund dieser Verzögerung.
    • Kern des Rechtsstreits: Streitpunkt ist, ob die durch den Hinweis auf die Verzögerung entstandenen Umstände einen Schadensersatzanspruch des Klägers begründen.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei dem Kläger zur Abwendung der Vollstreckung unter Vorbehalt die Möglichkeit der Sicherheitsleistung gegeben wird, sofern nicht die Beklagte selbst Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
  • Folgen: Der Kläger muss die festgesetzten Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ermöglicht eine vorläufige Vollstreckung, wobei hundertzehn Prozent Sicherheitsleistung als Voraussetzung für die Abwendung der Vollstreckung vorgesehen sind.

Neuwagenkauf: Lieferverzug und Schadensersatz im Fokus eines aktuellen Urteils

Beim Neuwagenkauf ist eine termingerechte Lieferung von zentraler Bedeutung. Lieferverzug kann nicht nur zu Verzögerungen und Unannehmlichkeiten führen, sondern auch zu Schadensersatzansprüchen, wenn vertraglich zugesicherte Fristen nicht eingehalten werden. Die gesetzlichen Regelungen geben dabei wichtige Richtlinien vor.

Im Anschluss wird ein aktuelles Gerichtsurteil vorgestellt, das diese Problematik praxisnah beleuchtet und wichtige Einblicke in die Rechtslage bietet.

Der Fall vor Gericht


Streit um Schadenersatz bei verzögerter Fahrzeuglieferung

Mann entdeckt Email über Lieferverzögerung seines neuen Ford Kuga in modernem Wohnzimmer.
Lieferverzug und Schadensersatz Neuwagenkauf | Symbolbild: Ideogram gen.

Die Verzögerung bei der Lieferung eines Neuwagens berechtigt nicht automatisch zu einer pauschalen Entschädigung. Dies stellte das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil klar. Ein Käufer hatte von einem Autohaus eine Entschädigung in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises gefordert, weil sich die Auslieferung seines bestellten Ford Kuga ST-Line verzögert hatte.

Vereinbarter Liefertermin und Verzögerungen

Der Kunde hatte das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von 38.814,20 Euro bestellt. Im Kaufvertrag war zunächst Januar 2022 als unverbindlicher Liefertermin genannt worden. In der späteren Auftragsbestätigung vom 26. Oktober 2021 wurde der Termin auf Februar 2022 aktualisiert. Gleichzeitig informierte das Autohaus den Käufer, dass aufgrund der aktuellen Halbleitersituation mit einer Auslieferung frühestens im Mai 2022 zu rechnen sei.

Rechtliche Auseinandersetzung um Schadenersatz

Die Neuwagen- und Verkaufsbedingungen des Autohauses enthielten eine Klausel, nach der ein Käufer den Verkäufer sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins zur Lieferung auffordern kann. Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers sollte sich ein möglicher Verzugsschaden auf höchstens 5 Prozent des vereinbarten Kaufpreises beschränken. Der Käufer setzte das Autohaus am 28. April 2022 in Verzug und forderte die Auslieferung bis zum 27. Mai 2022.

Gericht weist Klage ab

Das Amtsgericht Frankfurt wies die Forderung des Käufers nach einer pauschalen Entschädigung in Höhe von 1.940,71 Euro zurück. In seiner Begründung stellte das Gericht klar, dass die entsprechende Klausel in den Verkaufsbedingungen keine eigenständige Anspruchsgrundlage für eine Verzugspauschale darstelle. Sie sei vielmehr als Begrenzung eines möglicherweise bestehenden Schadenersatzanspruchs zu verstehen.

Die Richter betonten, dass ein Käufer nicht automatisch mit Verzugseintritt Anspruch auf Zahlung von 5 Prozent des Kaufpreises habe. Die Formulierung „Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens“ setze das Bestehen eines anderweitigen Schadenersatzanspruchs voraus. Da der Kläger keine konkreten Schäden durch die verzögerte Auslieferung dargelegt hatte, wies das Gericht seine Klage ab und auferlegte ihm die Kosten des Rechtsstreits.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil stellt klar, dass eine Klausel in Verkaufsbedingungen, die eine Schadenersatzbegrenzung auf 5% des Kaufpreises bei Lieferverzug vorsieht, keine automatische Anspruchsgrundlage für eine Verzugspauschale darstellt. Es verdeutlicht den wichtigen Unterschied zwischen einer Haftungsbegrenzung und einem pauschalen Schadenersatzanspruch. Die Entscheidung zeigt, dass für einen Schadenersatzanspruch bei Lieferverzug zunächst die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen – die prozentuale Begrenzung legt lediglich eine Obergrenze fest.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Neuwagen bestellen und es kommt zu Lieferverzögerungen, können Sie nicht automatisch 5% des Kaufpreises als Schadenersatz verlangen, nur weil dies als Obergrenze in den Verkaufsbedingungen steht. Sie müssen stattdessen einen tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen, der dann maximal bis zu dieser 5%-Grenze ersetzt wird. Für die Praxis bedeutet dies, dass Sie bei Lieferverzögerungen Belege für konkrete finanzielle Nachteile sammeln sollten, etwa Mietwagenkosten oder nachweisbare geschäftliche Verluste. Die bloße Verzögerung allein berechtigt nicht zu einer pauschalen Entschädigung.

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Klare Perspektiven bei Lieferverzug und Schadenersatzfragen

Lieferverzögerungen im Neuwagenkauf können schnell zu Unsicherheiten führen. Die komplexen vertraglichen Regelungen und begrenzenden Schadenersatzklauseln erfordern eine präzise Prüfung, um den individuellen Anspruch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen korrekt zu bewerten. Ein sachlich abgeklärter Blick auf die Vertragsinhalte und den geltenden Rechtsschutz ist dabei von zentraler Bedeutung.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren speziellen Fall detailliert zu analysieren und die rechtlichen Möglichkeiten zu eruieren, ohne vorschnelle Schlüsse zu ziehen. Mit einer klaren und transparenten Beratung helfen wir Ihnen, Ihre individuelle Situation objektiv zu erfassen und geeignete Handlungsoptionen zu erkennen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann liegt beim Neuwagenkauf ein Lieferverzug vor?

Ein Lieferverzug beim Neuwagenkauf tritt je nach Art des vereinbarten Liefertermins zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. Die Unterscheidung zwischen verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen ist hierbei entscheidend.

Verbindlicher Liefertermin

Wenn Sie mit dem Händler einen exakten Tag im Kaufvertrag festgelegt haben, liegt ein verbindlicher Liefertermin vor. In diesem Fall gerät der Verkäufer automatisch in Verzug, sobald dieser Tag überschritten wird – ohne dass Sie eine zusätzliche Mahnung aussprechen müssen.

Unverbindlicher Liefertermin

Bei einem unverbindlichen Liefertermin, der meist als Zeitraum (z.B. „voraussichtlich Ende August“ oder „Lieferung in circa 18 Wochen“) angegeben wird, gelten andere Regeln:

  • Der Händler hat nach Ablauf des unverbindlichen Termins eine automatische Schonfrist von 6 Wochen.
  • Nach Ablauf dieser 6 Wochen müssen Sie den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern.
  • Mit Zugang dieser Aufforderung beim Händler tritt erst der Lieferverzug ein.

Besonderheiten bei Lagerfahrzeugen

Handelt es sich um ein bereits vorhandenes Lagerfahrzeug, verkürzt sich die Lieferfrist erheblich. In diesem Fall muss die Lieferung innerhalb von 10 Tagen erfolgen.

Nachfristsetzung

Nach Eintritt des Verzugs sollten Sie eine angemessene Nachfrist setzen. Diese beträgt üblicherweise zwei Wochen. Erst nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist können Sie weitere Rechte geltend machen, wie etwa den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatzansprüche.


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Welche Rechte hat der Käufer bei Lieferverzug eines Neuwagens?

Bei einem Neuwagenkauf haben Sie als Käufer bei Lieferverzug verschiedene Rechte, die sich nach der Art des vereinbarten Liefertermins richten.

Unverbindlicher Liefertermin

Bei einem unverbindlichen Liefertermin muss der Händler das Fahrzeug innerhalb von sechs Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin liefern. Nach Ablauf dieser Frist können Sie den Händler schriftlich zur Lieferung auffordern und eine angemessene Nachfrist von etwa zwei Wochen setzen.

Verbindlicher Liefertermin

Bei einem verbindlich vereinbarten Liefertermin gerät der Händler sofort nach Überschreitung des Termins in Verzug. Sie können dann unmittelbar eine Nachfrist setzen, ohne die sechswöchige Wartezeit einhalten zu müssen.

Rücktrittsrecht

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist in folgenden Fällen möglich:

  • Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Nachfrist
  • Direkt und ohne Fristsetzung nach vier Monaten ab dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin
  • Bei erheblicher Verschiebung des Liefertermins vor dessen Ablauf

Schadensersatzansprüche

Bei nachweislich entstandenem Schaden durch den Lieferverzug können Sie Schadensersatz geltend machen. Dies gilt allerdings nur bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers und ist auf maximal 5 Prozent des Kaufpreises begrenzt. Ein konkreter Schaden, wie etwa Mietwagenkosten, muss dabei nachgewiesen werden – eine pauschale Forderung von 5 Prozent ist nicht möglich.

Besonderheiten bei höherer Gewalt

Bei Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, wie beispielsweise Produktionsstörungen oder Chipmangel, verlängert sich die Lieferfrist automatisch. Diese Verlängerung darf jedoch maximal vier Monate betragen. In solchen Fällen sind Schadensersatzansprüche meist ausgeschlossen, da der Händler die Verzögerung nicht zu vertreten hat.


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Wie berechnet sich der Schadensersatz bei verzögerter Fahrzeuglieferung?

Der Schadensersatz bei verzögerter Fahrzeuglieferung setzt voraus, dass Sie einen konkreten, nachweisbaren Schaden erlitten haben. Eine pauschale Entschädigung von 5% des Kaufpreises gibt es nicht automatisch.

Voraussetzungen für Schadensersatz

Ein Schadensersatzanspruch entsteht nur, wenn der Händler die Verzögerung zu vertreten hat und Sie ihn wirksam in Verzug gesetzt haben. Bei unverbindlichen Lieferterminen müssen Sie nach Ablauf der Frist zunächst eine Aufforderung zur Lieferung an den Händler richten.

Ersatzfähige Schadenspositionen

Folgende konkrete Schäden können Sie geltend machen:

  • Mehrkosten für ein Ersatzfahrzeug oder Mietwagen
  • Wertverlust des Altfahrzeugs
  • Kosten für eine neue HU/AU des Altfahrzeugs
  • Porto- und Telekommunikationskosten
  • Bereitstellungskosten eines Anschaffungskredits
  • Entgangener Gewinn bei gewerblicher Nutzung

Schadenshöhe und Begrenzung

Bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers ist der Verzugsschaden auf maximal 5% des vereinbarten Kaufpreises begrenzt. Wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, kann der Schadensersatz bis zu 25% des Kaufpreises betragen.

Nachweis des Schadens

Sie müssen jeden geltend gemachten Schaden konkret nachweisen und belegen. Ein pauschaler Verweis auf entstandene Unannehmlichkeiten reicht nicht aus. Bewahren Sie daher alle relevanten Belege auf, wie etwa Mietwagenrechnungen oder Nachweise über Mehrkosten bei einer Ersatzbeschaffung.


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Wie wirken sich Lieferengpässe auf die Schadensersatzansprüche aus?

Bei Lieferengpässen müssen Sie als Käufer zwischen verschiedenen Anspruchsgrundlagen unterscheiden. Die bloße Existenz eines Lieferengpasses begründet noch keinen automatischen Schadensersatzanspruch.

Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

Ein Schadensersatzanspruch hängt maßgeblich davon ab, ob der Verkäufer die Verzögerung zu vertreten hat. Der Verkäufer muss grundsätzlich nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit einstehen. Wenn Sie einen Schaden geltend machen möchten, müssen Sie konkret nachweisen, dass Ihnen durch die verzögerte Auslieferung tatsächlich ein Schaden entstanden ist.

Mögliche Schadensersatzpositionen

Wenn Sie einen Schaden nachweisen können, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Verzugsschaden: Sie können an der Erfüllung des Vertrages festhalten und Ersatz für den durch die Verspätung entstandenen Schaden fordern.
  • Schadensersatz statt Lieferung: Sie können auf die Leistung verzichten und den Schaden verlangen, der durch die Nichterfüllung entstanden ist.
  • Rücktritt mit Schadensersatz: Sie haben die Option, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz aus dem Dahinfallen des Vertrages geltend zu machen.

Besonderheiten beim Neuwagenkauf

Bei Neuwagenkäufen gilt eine Besonderheit: Wurde ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart, besteht eine Schonfrist von bis zu 6 Wochen. Die Neuwagen-Verkaufsbedingungen (NWVB) begrenzen bei leichter Fahrlässigkeit den Schadensersatz auf maximal 5% des vereinbarten Kaufpreises.

Konkrete Schadenspositionen

Als ersatzfähige Schäden kommen in Betracht:

  • Kosten für einen notwendigen Mietwagen
  • Wertverminderungen der eigenen Leistung
  • Vertragsstrafen gegenüber eigenen Vertragspartnern
  • Entgangener Gewinn

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt, dass Gerichte bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen strenge Maßstäbe anlegen. Ein Urteil des AG Frankfurt/Main verdeutlicht, dass die 5%-Regelung der NWVB keine automatische Schadenspauschale darstellt, sondern der Käufer seinen konkreten Schaden nachweisen muss.


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Was bedeuten Haftungsbegrenzungsklauseln im Kaufvertrag?

Haftungsbegrenzungsklauseln sind vertragliche Vereinbarungen, die den Umfang möglicher Schadensersatzansprüche der Höhe nach begrenzen. Wenn Sie einen Kaufvertrag abschließen, können solche Klauseln festlegen, bis zu welchem Betrag der Verkäufer maximal für Schäden haftet.

Rechtliche Wirksamkeit

Haftungsbegrenzungen können in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur in sehr engen Grenzen vereinbart werden. Bei Verträgen zwischen Unternehmern ist es zulässig, die Haftung auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden zu beschränken, allerdings nur bei einfacher Fahrlässigkeit.

Eine summenmäßige Haftungsbegrenzung ist nur dann wirksam, wenn:

  • Der festgelegte Haftungsbetrag den typischerweise vorhersehbaren Schaden übersteigt
  • Eine objektangemessene Versicherungssumme tatsächlich vereinbart und abgeschlossen wurde

Unterschiedliche Anforderungen nach Vertragsparteien

Bei Verträgen zwischen Privatpersonen haben Sie größere Gestaltungsmöglichkeiten für Haftungsbegrenzungen als im gewerblichen Bereich. Wenn Sie als Unternehmer mit Verbrauchern Verträge schließen, sind die Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung besonders stark eingeschränkt.

Praktische Bedeutung beim Neuwagenkauf

Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, können Haftungsbegrenzungsklauseln beispielsweise die Höhe des Schadensersatzes bei Lieferverzug einschränken. Die Klausel muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie darf nicht die Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ausschließen
  • Der Haftungsbetrag muss angemessen sein und den typischen Schaden abdecken
  • Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist eine Begrenzung nur eingeschränkt möglich

Eine Haftungsbegrenzung ist unwirksam, wenn sie in standardisierten Vertragsklauseln zu weitreichend formuliert ist. In diesem Fall greift die gesetzliche Haftung ohne Begrenzung.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Lieferverzug

Der Lieferverzug tritt ein, wenn eine vereinbarte Leistung nicht zum festgelegten Termin erbracht wird. Bei unverbindlichen Lieferterminen muss der Gläubiger den Schuldner zunächst mahnen, damit Verzug eintritt. Die gesetzliche Grundlage findet sich in den §§ 286, 280 BGB. Der Schuldner kommt nicht in Verzug, wenn er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

Beispiel: Ein Autohändler kann aufgrund von Lieferengpässen bei Halbleitern den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten.


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Schadenersatzanspruch

Ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Ausgleich eines erlittenen Schadens. Der Geschädigte muss dabei einen konkreten Schaden nachweisen und die Voraussetzungen für den Anspruch müssen erfüllt sein. Die Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere in §§ 249 ff. BGB. Nicht jeder Nachteil führt automatisch zu einem Schadenersatzanspruch.

Beispiel: Durch verspätete Lieferung eines Fahrzeugs entstehen nachweisbare Mietwagenkosten.


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Leichte Fahrlässigkeit

Eine Form des Verschuldens, bei der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in geringem Maße außer Acht gelassen wird. Sie liegt vor, wenn ein Fehler passiert, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Geregelt in § 276 BGB. Abzugrenzen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Beispiel: Ein Verkäufer übersieht bei normaler Arbeitsbelastung eine Terminnotiz.


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Verzugsschaden

Der konkrete wirtschaftliche Nachteil, der durch den Lieferverzug entstanden ist. Muss vom Geschädigten genau beziffert und nachgewiesen werden. Gesetzlich geregelt in §§ 286, 280 BGB. Umfasst sowohl materielle als auch unter bestimmten Voraussetzungen immaterielle Schäden.

Beispiel: Kosten für einen Mietwagen während der Verzugszeit oder entgangener Gewinn bei gewerblicher Nutzung.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag: Dieser Paragraph regelt die grundlegenden Pflichten von Käufer und Verkäufer bei einem Kaufvertrag. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übereignen und frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben, während der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zahlen muss. Im vorliegenden Fall hat der Kläger einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug abgeschlossen, wodurch diese Pflichten unmittelbar greifen.
  • § 286 BGB – Verzug des Schuldners: Nach dieser Vorschrift gerät der Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers nicht leistet oder eine vertraglich bestimmte Frist nicht einhält. Hier hat der Käufer die Beklagte aufgrund verspäteter Lieferung in Verzug gesetzt, indem er die Lieferung bis zu einem bestimmten Datum gefordert hat. Damit greift diese Regelung direkt auf den vorliegenden Fall, da der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist überschritten hat.
  • § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung: Dieser Paragraph ermöglicht dem Geschädigten Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Schuldner eine Pflicht aus dem Vertrag verletzt. Der Kläger fordert Schadenersatz in Höhe von 5 % des Kaufpreises aufgrund des Lieferverzugs. Allerdings wurde im Urteil festgestellt, dass die vertragliche Vereinbarung eine solche Schadensersatzforderung nicht rechtlich begründet, weshalb dieser Anspruch im konkreten Fall nicht anerkannt wurde.
  • § 305 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Einbeziehung und Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): Diese Vorschrift beschäftigt sich mit der Verwendung und Gültigkeit von AGB in Verträgen. Die Neuwagen- und Verkaufsbedingungen der Beklagten stellen AGB dar, die in den Kaufvertrag einbezogen wurden. Im Urteil wurde die Vertragsklausel aus den AGB hinsichtlich ihres Anspruchs auf Schadenersatz überprüft und als rechtlich nicht wirksam eingestuft.
  • Zivilprozessordnung (ZPO) – Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid: Die ZPO regelt das Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen, einschließlich des Mahnverfahrens und der Ausstellung von Vollstreckungsbescheiden. Im vorliegenden Fall wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen, der jedoch auf Einspruch der Beklagten hin aufgehoben wurde. Dies zeigt die Anwendung der ZPO-Vorschriften in der Durchsetzung und letztendlichen Abweisung der Forderung des Klägers.

Das vorliegende Urteil


AG Frankfurt – Az.: 29 C 2945/23 – Urteil vom 22.12.2023


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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