Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Kfz-Versicherung: Rechte und Ansprüche im Schadensfall klargestellt
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Strafen drohen bei systematischem Versicherungsbetrug im gewerblichen Bereich?
- Was müssen Werkstätten bei der Abrechnung mit Versicherungen rechtlich beachten?
- Wie erkennen Versicherungsnehmer legale von illegalen Rabattangeboten bei Kfz-Reparaturen?
- Wann macht sich ein Kunde bei Rabattangeboten von Werkstätten mitschuldig?
- Welche Meldepflichten haben Werkstätten gegenüber Versicherungen bei Rabatten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Deggendorf
- Datum: 20.10.2021
- Aktenzeichen: 1 Ds 2 Js 10109/19
- Verfahrensart: Strafverfahren
- Rechtsbereiche: Strafrecht
Beteiligte Parteien:
- Angeklagter: Inhaber der Firma „A.glas“, Vater von drei Kindern, vorher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Verdiente netto ca. 3.000 bis 4.000 € monatlich. Hat mit Kunden Abtretungen für Versicherungsansprüche vereinbart, jedoch den Selbstbehalt erlassen, ohne dies den Versicherungen mitzuteilen, was zu einem Vermögensschaden bei den Versicherungen führte. War geständig und zeigte Schuldeinsicht.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Angeklagte, Inhaber der Glaserei „A.glas“, hat in 167 Fällen bei den Kfz-Versicherungen seiner Kunden, die Ansprüche aus abgetretenem Recht geltend gemacht. Er hat den Kunden allerdings den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt teilweise oder vollständig erlassen, ohne dies in den eingereichten Rechnungen zu vermerken. Er täuschte die Versicherungen darüber, dass kein Rabatt gewährt wurde.
- Kern des Rechtsstreits: Ob es sich um Betrug handelt, wenn bei Rechnungsstellungen ein erlassener Selbstbehalt verschwiegen wird.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Der Angeklagte wurde des Betrugs in 167 Fällen für schuldig befunden. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 24.490 Euro angeordnet. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
- Begründung: Der Gericht sah den Tatbestand des Betrugs als erfüllt an, da durch das Verschweigen des erlassenen Selbstbehalts die Versicherungen getäuscht wurden und einen Vermögensschaden erlitten. Zu Gunsten des Angeklagten sprach die Schuldeinsicht, das Geständnis, der vermeidbare Verbotsirrtum, sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ermittlungen auf den Angeklagten. Zu Lasten sprach der lange Tatzeitraum.
- Folgen: Der Angeklagte muss den Betrag von 24.490 Euro, der an viele kleine Geschädigte verteilt ist, zurückerstatten. Die Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, da die Sozialprognose positiv ist. Der Angeklagte ist nun vorbestraft und hat durch das Verfahren bereits erhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten, wobei seine Konkurrenzfähigkeit beeinträchtigt wurde.
Kfz-Versicherung: Rechte und Ansprüche im Schadensfall klargestellt
Die Kfz-Versicherung ist für Autofahrer ein unverzichtbarer Schutz bei unerwarteten Schäden. Der Versicherungsvertrag regelt dabei nicht nur den Versicherungsschutz, sondern definiert auch finanzielle Rahmenbedingungen wie die Selbstbeteiligung – einen Betrag, den Versicherte im Schadensfall selbst tragen müssen.
Dabei spielen Faktoren wie Werkstattwahl, Reparaturkosten und Schadensregulierung eine zentrale Rolle. Verbraucher haben unterschiedliche Rechte und Ansprüche, etwa bei der Kostenübernahme von Unfallinstandsetzungen oder der Geltendmachung von Schadensersatz. Wie genau diese Ansprüche im Einzelfall aussehen können, zeigt der nachfolgende Gerichtsfall, der die Komplexität von Versicherungspolicen und Kulanzregelungen verdeutlicht.
Der Fall vor Gericht
Systematischer Versicherungsbetrug durch Selbstbehalt-Rabatte bei Autoglasreparaturen
Der Inhaber einer Autoglaserei wurde vom Amtsgericht Deggendorf wegen 167-fachen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 55-jährige Unternehmer hatte zwischen September 2019 und März 2020 systematisch Versicherungen durch eine manipulative Abrechnungspraxis geschädigt.
Täuschungssystem durch verschleierte Rabatte
Der Glasermeister ließ sich von seinen Kunden die Ansprüche gegenüber deren Kfz-Versicherungen abtreten. Bei der Rechnungsstellung an die Versicherungen verschwieg er jedoch gezielt, dass er den Kunden den eigentlich fälligen Selbstbehalt ganz oder teilweise erlassen hatte. Die Versicherungssachbearbeiter gingen dadurch irrtümlich davon aus, dass im ausgewiesenen Gesamtrechnungsbetrag der volle Selbstbehalt enthalten war, den sie dann vom Rechnungsbetrag abzogen.
Gezielte Schädigung der Versicherungen
Durch diese Vorgehensweise erlangte der Unternehmer zu Unrecht höhere Zahlungen von den Versicherungen. Wären die gewährten Rabatte bekannt gewesen, hätten die Sachbearbeiter zunächst den Rabatt vom Gesamtrechnungsbetrag abgezogen und erst dann den Selbstbehalt subtrahiert. Der Angeklagte wollte sich mit diesem System eine dauerhafte Einnahmequelle verschaffen. Den Versicherungen entstanden dadurch Vermögensschäden in Höhe von insgesamt 24.490 Euro.
Strafmildernde Faktoren führen zu Bewährungsstrafe
Das Gericht verurteilte den bisher nicht vorbestraften Unternehmer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung. Strafmildernd wirkten sein umfassendes Geständnis sowie die Tatsache, dass er nur zur Aufrechterhaltung seiner Wettbewerbsfähigkeit gehandelt hatte. Die Ermittlungen führten bei seiner Firma zu Umsatzeinbußen von etwa 50 Prozent, wodurch er eine Filiale schließen und Mitarbeiter entlassen musste. Das Gericht ordnete zudem die Einziehung des erlangten Vermögensvorteils in Höhe von 24.490 Euro an.
Rechtliche Einordnung als Betrug
Der Angeklagte hatte irrtümlich angenommen, seine Geschäftspraxis sei legal. Das Gericht wertete dies als vermeidbaren Verbotsirrtum. Da in den Einzelfällen jeweils vergleichsweise geringe Schäden entstanden waren und der Unternehmer ein von Reue geprägtes Geständnis ablegte, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die positive Sozialprognose stützte sich auf seine bisherige Straffreiheit, soziale Einbindung und sein geregeltes Einkommen als Selbstständiger.
Die Schlüsselerkenntnisse
Ein Kfz-Werkstattbetreiber wurde wegen Betrugs verurteilt, weil er Versicherungen täuschte, indem er Selbstbehalte seiner Kunden als voll bezahlt auswies, diese aber tatsächlich erlassen hatte. Das Gericht stellte klar: Werden Selbstbehalte erlassen oder rabattiert, muss dies der Versicherung offengelegt werden. Die Verschleierung solcher Rabatte ist strafbar, da die Versicherung dadurch einen zu hohen Betrag erstattet.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie als Kunde einer Werkstatt einen Rabatt oder Nachlass auf Ihren Versicherungs-Selbstbehalt angeboten bekommen, sollten Sie vorsichtig sein. Solche Praktiken können illegal sein und sowohl für die Werkstatt als auch möglicherweise für Sie rechtliche Konsequenzen haben. Achten Sie darauf, dass alle Rabatte und Nachlässe in den Rechnungen korrekt ausgewiesen werden. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich direkt an Ihre Versicherung wenden und die geplante Vorgehensweise absprechen.
Sichern Sie Ihr Geschäft ab
Dieses Urteil zeigt, wie schnell gut gemeinte Kundenrabatte zu strafrechtlichen Problemen führen können. Gerade bei der Abrechnung mit Versicherungen ist Transparenz unerlässlich. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Sie sich bei der Gestaltung Ihrer Geschäftspraktiken juristisch beraten lassen. Wir helfen Ihnen, rechtssicher zu handeln und Ihr Unternehmen zu schützen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Strafen drohen bei systematischem Versicherungsbetrug im gewerblichen Bereich?
Bei systematischem Versicherungsbetrug im gewerblichen Bereich drohen besonders schwere strafrechtliche Konsequenzen. Das Strafmaß richtet sich nach der Schwere und Systematik der Taten.
Grundlegende Strafrahmen
Der gewerbsmäßige Versicherungsbetrug wird als besonders schwerer Fall eingestuft. Bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Dies gilt insbesondere, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Versicherungsbetrug zusammengeschlossen hat.
Vermögensrechtliche Folgen
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen erfolgt eine umfassende Vermögensabschöpfung. Die Strafverfolgungsbehörden ziehen dabei sämtliche durch die Straftaten erlangten Vermögensvorteile ein. Dies umfasst:
- Die vollständige Rückzahlung erschlichener Versicherungsleistungen
- Schadensersatzansprüche der geschädigten Versicherungen
- Erstattung sämtlicher Gutachter- und Ermittlungskosten
Praktische Beispiele
Ein typischer Fall im gewerblichen Bereich ist die systematische Manipulation von Versicherungsabrechnungen. Wenn etwa eine Kfz-Werkstatt gegenüber Versicherungen den Erlass von Selbstbeteiligungen verschweigt, liegt bereits ein strafbarer Versicherungsbetrug vor. Die Täuschung beginnt dabei bereits mit der Einreichung der manipulierten Schadensmeldung bei der Versicherung.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt, dass etwa jeder zehnte gemeldete Schadensfall betrügerisch ist. Im gewerblichen Bereich entstehen dabei häufig Schäden von über einer halben Million Euro pro Fall. Die Strafverfolgungsbehörden verfolgen diese Delikte mit hoher Priorität, da sie das Versicherungssystem insgesamt schädigen.
Was müssen Werkstätten bei der Abrechnung mit Versicherungen rechtlich beachten?
Grundsätzliche Abrechnungsprinzipien
Bei der Abrechnung von Reparaturkosten mit Versicherungen müssen Werkstätten besondere Sorgfalt walten lassen. Die Werkstatt muss alle durchgeführten Arbeiten transparent und nachvollziehbar dokumentieren. Vor Beginn der Reparatur sollte eine detaillierte Besichtigung des Fahrzeugs erfolgen, bei der auch Vorschäden dokumentiert werden.
Kostenvoranschlag und Rechnungsstellung
Die voraussichtlichen Kosten müssen vorab besprochen und im Reparaturauftrag schriftlich festgehalten werden. Wenn während der Reparatur zusätzliche Arbeiten oder teure Ersatzteile erforderlich werden, muss die Werkstatt den Kunden darüber informieren und seine Zustimmung einholen.
Direktabrechnung mit der Versicherung
Von einer direkten Abrechnung mit der Versicherung durch Abtretung der Ansprüche sollten Werkstätten nach aktueller BGH-Rechtsprechung absehen. Bei einer Abtretung geht das sogenannte „Werkstattrisiko“ auf die Werkstatt über. Dies bedeutet, dass die Werkstatt bei Streitigkeiten über die Rechnungshöhe auf den Kosten sitzen bleiben könnte.
Umgang mit Versicherungskürzungen
Versicherungen dürfen Werkstattrechnungen nicht einfach kürzen. Eine Rechnungsprüfung durch die Versicherung hat keine rechtlich bindende Auswirkung auf die Reparatursumme. Die tatsächlich angefallenen Kosten und das Schadengutachten bilden die rechtliche Basis für die Reparatursumme.
Werkstattbindungsklauseln
Bei Versicherungsverträgen mit Werkstattbindungsklausel muss die Werkstatt prüfen, ob der Kunde berechtigt ist, die Reparatur bei ihnen durchführen zu lassen. Wird gegen eine Werkstattbindungsklausel verstoßen, kann die Versicherung die Kostenerstattung um bis zu 15% kürzen.
Dokumentationspflichten
Die Werkstatt muss alle ausgetauschten Teile aufbewahren und dem Kunden zur Ansicht zur Verfügung stellen. Jeder Arbeitsschritt muss nachvollziehbar dokumentiert werden, insbesondere wenn zusätzliche Reparaturen erforderlich werden. Bei der Rechnungsstellung müssen alle Positionen einzeln aufgeführt und die Arbeitszeit transparent dargestellt werden.
Wie erkennen Versicherungsnehmer legale von illegalen Rabattangeboten bei Kfz-Reparaturen?
Bei Kfz-Reparaturen nach einem Kaskoschaden ist besondere Vorsicht bei Rabattangeboten geboten. Ein Rabattangebot ist illegal, wenn es darauf abzielt, der Versicherung vorenthalten zu werden.
Merkmale illegaler Rabattangebote
Wenn eine Werkstatt Ihnen einen Preisnachlass oder Gutschein verspricht und dabei andeutet, dass die Versicherung davon nichts erfahren soll, handelt es sich um ein illegales Angebot. Besonders kritisch sind Angebote wie Bargeld-Erstattungen oder Tankgutscheine, die die Selbstbeteiligung reduzieren sollen.
Rechtlich zulässige Rabatte
Legale Rabattangebote zeichnen sich durch Transparenz gegenüber der Versicherung aus. Ein Preisnachlass ist rechtlich unbedenklich, wenn:
- Die Versicherung über den Rabatt informiert und damit einverstanden ist
- Der gewährte Vorteil geringfügig und branchenüblich ist
- Die tatsächlichen Reparaturkosten korrekt ausgewiesen werden
Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer
Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, die Reparaturkosten möglichst niedrig zu halten und der Versicherung gegenüber die tatsächlichen Kosten anzugeben. Wenn Sie einen Rabatt verschweigen, um Ihre Selbstbeteiligung zu reduzieren, verletzen Sie Ihre vertraglichen Pflichten. Dies kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wann macht sich ein Kunde bei Rabattangeboten von Werkstätten mitschuldig?
Ein Kunde macht sich strafbar, wenn er bewusst einen Rabatt auf die Selbstbeteiligung annimmt und diesen gegenüber seiner Versicherung verschweigt. Die Strafbarkeit ergibt sich dabei aus der vorsätzlichen Täuschung der Versicherung.
Rechtliche Einordnung
Betrug liegt vor, wenn Sie als Kunde einen Rabatt auf die Selbstbeteiligung annehmen und der Versicherung gegenüber den vollen Reparaturbetrag angeben. Dies stellt eine Obliegenheitsverletzung im Versicherungsvertrag dar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Konkrete Fallkonstellationen
Wenn eine Werkstatt Ihnen anbietet, die Selbstbeteiligung zu reduzieren oder zu erlassen, müssen Sie dies Ihrer Versicherung mitteilen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche Rabattangebote wettbewerbswidrig sind, wenn sie zu Lasten der Versicherung gehen.
Abgrenzung zur unbewussten Mitwirkung
Keine Strafbarkeit liegt vor, wenn Sie als Kunde:
- einen regulären Werkstattrabatt erhalten, der allen Kunden gewährt wird
- einen Preisnachlass im Rahmen einer genehmigten Vereinbarung zwischen Werkstatt und Versicherung bekommen
- von der Werkstatt nicht über die Pflicht zur Mitteilung an die Versicherung aufgeklärt wurden
Strafrechtlich relevant wird es hingegen, wenn Sie wissentlich:
- einen speziellen Rabatt auf die Selbstbeteiligung verschweigen
- falsche Angaben über die tatsächlichen Reparaturkosten machen
- an einer Manipulation der Reparaturrechnung mitwirken
Welche Meldepflichten haben Werkstätten gegenüber Versicherungen bei Rabatten?
Werkstätten sind verpflichtet, bei der Reparaturkostenabrechnung sämtliche gewährten oder üblichen Rabatte und Vergünstigungen offenzulegen. Dies gilt insbesondere für standardmäßig eingeräumte Nachlässe wie Großkundenrabatte oder Sonderkonditionen.
Grundsätzliche Offenlegungspflicht
Bei der Rechnungserstellung müssen Werkstätten alle Vergünstigungen berücksichtigen, die der Kunde typischerweise und ohne besondere Anstrengungen in Anspruch nehmen kann. Ein Verzicht auf die Angabe üblicherweise eingeräumter Rabatte ist wirtschaftlich objektiv unvernünftig und rechtlich unzulässig.
Besonderheiten bei Großkunden
Bei Großkunden oder gewerblichen Kunden muss die Werkstatt die Reparaturrechnung unter Berücksichtigung der vereinbarten Großkundenrabatte ausstellen. Dies betrifft sowohl die Reparatur von Kundenfahrzeugen als auch die Instandsetzung werkstatteigener Fahrzeuge.
Folgen bei Verstößen
Das Verschweigen von Rabatten kann erhebliche Konsequenzen haben:
Strafrechtliche Risiken: Wenn ein Schaden ohne Berücksichtigung bekannter, üblicher Rabatte beziffert wird, kann dies den Tatbestand eines Betruges erfüllen.
Zivilrechtliche Folgen: Gutachten, die bestehende Rabatte nicht berücksichtigen, können von Versicherungen als unbrauchbar eingestuft werden. In solchen Fällen muss die Versicherung die Kosten des Gutachtens nicht erstatten.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Betrug
Ein Betrug liegt vor, wenn jemand durch Täuschung einen Vermögensvorteil erlangt und dabei dem Getäuschten einen Vermögensschaden zufügt. Nach § 263 StGB muss der Täter vorsätzlich und in der Absicht handeln, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Bei gewerbsmäßigem Betrug drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren. Ein typisches Beispiel ist das Vortäuschen falscher Tatsachen gegenüber einer Versicherung, um eine höhere Zahlung zu erlangen.
Bewährungsstrafe
Eine Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, wenn er während der Bewährungszeit (2-5 Jahre) keine weiteren Straftaten begeht und Auflagen erfüllt. Geregelt in §§ 56 ff. StGB. Die Aussetzung zur Bewährung ist bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren möglich, wenn eine positive Sozialprognose vorliegt. Beispielsweise wenn der Täter erstmals straffällig wurde und Reue zeigt.
Vermögensschaden
Ein materieller Nachteil, der durch eine rechtswidrige Handlung entsteht. Im Strafrecht relevant für Betrugsdelikte nach § 263 StGB, im Zivilrecht für Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB. Der Schaden muss in Geld messbar sein. Beispiel: Eine Versicherung erleidet einen Vermögensschaden, wenn sie aufgrund gefälschter Angaben zu hohe Zahlungen leistet. Die Schadenshöhe entspricht der Differenz zwischen tatsächlich geleisteter und rechtmäßig geschuldeter Zahlung.
Selbstbeteiligung
Ein vertraglich vereinbarter Betrag in der Versicherung, den der Versicherte im Schadensfall selbst tragen muss. Geregelt in § 81 VVG. Dient der Schadensprävention und Kostenbeteiligung des Versicherten. Die Höhe wird im Versicherungsvertrag festgelegt, üblich sind beispielsweise 150-300 Euro bei Kaskoschäden. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto niedriger meist der Versicherungsbeitrag.
Verbotsirrtum
Ein Irrtum über die Rechtswidrigkeit einer Tat nach § 17 StGB. Der Täter kennt zwar sein Handeln, hält es aber irrtümlich für erlaubt. War der Irrtum vermeidbar (hätte der Täter bei gehöriger Sorgfalt das Unrecht erkennen können), kann die Strafe gemildert werden. War er unvermeidbar, entfällt die Schuld. Beispiel: Ein Unternehmer hält seine rechtswidrige Geschäftspraxis irrtümlich für legal.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 263 Strafgesetzbuch (StGB) – Betrug: Dieser Paragraph definiert den Betrug als die Täuschung über Tatsachen, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Im vorliegenden Fall verschleierte der Werkunternehmer gegenüber der Kfz-Versicherung die tatsächliche Erlassung des Selbstbehalts, um einen ungerechtfertigten finanziellen Vorteil zu erzielen.
- § 398 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Abtretung von Forderungen: Diese Vorschrift regelt die Übertragung von Forderungen von einem Gläubiger auf einen anderen. Der Angeklagte ließ die Versicherungsansprüche seiner Kunden an die Firma „A.glas“ abtreten, um die Schadensregulierung über sein Unternehmen zu steuern.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Dieses Gesetz regelt die Rechte und Pflichten von Versicherern und Versicherungsnehmern. Durch die Abtretung der Versicherungsansprüche und die irreführenden Angaben des Werkunternehmers an die Versicherung wurde das Vertragsverhältnis manipuliert, wodurch die Versicherungen einen finanziellen Schaden erlitten.
- § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Schadensersatzpflicht: Diese Norm verpflichtet den Schädiger, dem Geschädigten den durch eine unerlaubte Handlung entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Versicherungen erlitten durch die Täuschung des Werkunternehmers einen Vermögensschaden, der durch diese Vorschrift abgedeckt ist.
- § 257c Strafprozessordnung (StPO) – Verständigung: Diese Vorschrift ermöglicht eine Verständigung im Strafverfahren ohne Hauptverhandlung unter bestimmten Voraussetzungen. Das Urteil basierte auf einer Verständigung gemäß § 257c StPO, wodurch das Verfahren effizient abgeschlossen werden konnte.
Das vorliegende Urteil
AG Deggendorf – Az.: 1 Ds 2 Js 10109/19 – Urteil vom 20.10.2021
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