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Verkehrsstraftaten

Unfallflucht und Trunkenheitsfahrten gehören zu den typischen Straftatbeständen im Verkehrsrecht. Je nach Art und Schwere des Einzelfalls drohen den Delinquenten erhebliche Konsequenzen. Die Palette der möglichen Sanktionen reicht von hohen Geldbußen über den Einzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsstrafe.

Die Rechte des Verdächtigen

Unfallflucht und Trunkenheitsfahrten Einer Verkehrsstraftat verdächtige Person hat grundsätzlich das Recht vor einer Vernehmung einen Anwalt zu konsultieren. Die Polizei, beziehungsweise die Staatsanwaltschaft, muss den Verdächtigen über dieses Recht belehren. Im Ernstfall haben die wenigsten Autofahrer spontan einen Rechtsanwalt zu Hand, die Polizei steht dann in der Pflicht auf Wunsch einen Verteidiger zu besorgen. Tut sie das nicht, können die Aussagen des Verdächtigen unter Umständen nicht verwertet werden. Vorladungen von Richtern, Staatsanwälten und Bußgeldbehörden ist grundsätzlich Folge zu leisten. Dagegen gibt es keine Pflicht zu einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen.

Handlungsempfehlung für das Verhalten in der polizeilichen Vernehmung

Aus anwaltlicher Sicht, ist jedem Verdächtigen dringend zu empfehlen, bei einer polizeilichen Vernehmung keine Angaben zum Vorwurf zu machen. Jeder hat das Recht die Aussage zu verweigern. Es gibt lediglich eine gesetzliche Verpflichtung Angaben zur Person (Personalien) zu machen. Aus der Aussageverweigerung dürfen weder Gerichte noch Bußgeldstellen nachteilige Schlüsse ziehen.[youtube_sc url=“http://www.youtube.com/watch?v=6-uW6lqN1eM&feature=share&list=UU4Fpwwxl4yR1kYJmP34_nIg“]

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist der richtige Ansprechpartner in Verkehrsstrafsachen

Eine Verkehrsstraftat ist kein Kavaliersdelikt, den Delinquenten drohen ganz empfindliche Strafen. Um den Schaden zu begrenzen, ist es notwendig, so früh wie möglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Ein Laie hat keine Chance sich gegen Behörden und Gerichte zu behaupten, von einer Verteidigung in Eigenregie ist dringend abzuraten. Es steht einfach zu viel auf dem Spiel. Häufig hängt es vom Ausgang des Verfahrens ab, ob beispielsweise die Haftpflichtversicherung einen Unfallschaden reguliert oder den Fahrer in Regress nimmt. Ähnliches gilt für den Verbleib der Fahrerlaubnis. In unserer Kanzlei verfügt Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz über die fachliche Kompetenz in Verkehrsstrafsachen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht kennt ist er mit allen Feinheiten dieses Rechtsgebiets vertraut und immer bemüht, die bestmögliche Lösung für seine Mandanten zu erreichen. Die Entscheidung über den Verlust der Fahrerlaubnis oder die Haftung der Versicherung fällt häufig schon zu Beginn des Strafverfahrens, deshalb ist so wichtig, so schnell wie möglich einen Fachanwalt zu nehmen und die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Hierfür steht Ihnen Dr. Christian Gerd Kotz mit Rat und Tat zur Seite.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Unsere Hilfe im Autorecht und Verkehrsrecht

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