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Einzug der Fahrerlaubnis

Der Führerschein steht für Freiheit und Mobilität. Häufig bildet er Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Berufsleben. Dementsprechend kommt der Verlust der Fahrerlaubnis für die meisten Bürger einer absoluten Katastrophe gleich. Dennoch setzen viele Autofahrer ihren Führerschein leichtfertig aufs Spiel, in dem sie sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss an Steuer setzen oder wichtige Verkehrsregeln wiederholt missachten. So bald die Führerscheinstelle aber begründeten Anlass hat, an der körperlichen oder charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr, zu zweifeln, kann sie die gefürchtete Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) anordnen. Wenn der „Lappen“ nicht schon infolge der Verkehrsverstöße eingezogen wurde, ist er spätestens dann in größter Gefahr.

Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Einzug der FahrerlaubnisHierzulande wird die Fahrerlaubnis meistens infolge von Trunkenheitsfahrten oder nach dem Überschreiten des Punktekontos in Flensburg, entzogen. Die Betroffenen müssen dann innerhalb der gesetzlichen, oder einer individuell gerichtlich bestimmten Frist, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle beantragen. Diese kann erhebliche Auflagen machen und beispielsweise die Absolvierung des „Idiotentests“ (MPU) verlangen. Bei Autofahrern, die mit mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut erwischt oder zum wiederholten Mal mit durch Alkohol am Steuer auffällig wurden, ist das grundsätzlich der Fall. Nach Fahrten oder Drogeneinfluss oder dem Überschritten der 18-Punkte-Marke, führt der Weg zurück zur Fahrerlaubnis häufig ebenfalls nur über die MPU.

Die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung wird vielfach immer noch unterschätzt. Laut Statistik fallen 50% aller Teilnehmer im ersten Anlauf durch. Selbst nach bestandener MPU und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, bleiben die betroffenen Autofahrer im Visier der Führerscheinstelle. Kleine Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und neue Punkte in Flensburg, können sehr schnell zur erneuten Einleitung eines Fahrerlaubnisüberprüfungsverfahrens führen.

Führerscheinfragen sind ein Fall für den Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Sobald der Einzug der Fahrerlaubnis droht oder die Wiedererlangung auf dem Spiel steht, sollten Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Angesichts der Komplexität des Verkehrsrechts und der immensen Bedeutung des Führerscheins in der heutigen Zeit, ist das ein Fall für den Fachmann. Unsere Kanzlei steht Ihnen in Person von Rechtsanwalt Dr. Christian Gerd Kotz jederzeit für Fragen rund um die Führerschein zur Verfügung. Dr. Kotz verfügt über die Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht und wird alles daran setzen, dass es gar nicht erst zum Einzug der Fahrerlaubnis kommt. Wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, gilt es die MPU zu vermeiden oder sich zumindest optimal auf die Untersuchung vorzubereiten.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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