Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entscheiden, dass eine von einem Händler gewährte entgeltliche Gebrauchtwagengarantie nicht mit der Verpflichtung verbunden werden kann, dass der Käufer Inspektionen und Wartungen in Vertragswerkstätten ausführen lässt.
Eine entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers erklärte der BGH für unwirksam.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.09.2013, Az: VIII ZR 206/12