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Gebrauchtwagenkaufvertrag – Ausschluss Rücktrittsrecht durch Verkäufer

Ein defekter Scheinwerfer brachte einen Gebrauchtwagenhändler vor Gericht: Weil ein BMW-Händler einen fehlerhaften Scheinwerfer trotz mehrfacher Versuche nicht reparieren konnte, darf ein Käufer den Wagen zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. Das Landgericht Flensburg entschied zugunsten des Käufers, da der Scheinwerferdefekt einen erheblichen Mangel darstellte und die Verkehrssicherheit beeinträchtigte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Flensburg
  • Datum: 03.05.2024
  • Aktenzeichen: 2 O 263/20
  • Verfahrensart: Rückabwicklungsverfahren eines Kaufvertrags
  • Rechtsbereiche: Kaufrecht, Verbraucherschutzrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Privatperson, Käufer eines gebrauchten Pkw BMW 640D für den Privatgebrauch. Der Kläger argumentiert, dass der Pkw weiterhin an einem sporadisch ausfallenden Abblendlicht vorne links leidet, was zu Kosten für einen Kostenvoranschlag und zur Beauftragung eines Anwalts geführt hat. Er fordert die Rückabwicklung des Kaufvertrages einschließlich Kostenrückerstattungen.
  • Beklagter: Gewerblicher Gebrauchtwagenhändler und Verkäufer des fraglichen Pkw. Er behauptet, dass der Mangel am Scheinwerfer erfolgreich vor der Übergabe beseitigt wurde, und andere mögliche Ursachen geringere Kosten verursachen könnten. Der Beklagte wendet sich gegen die Ansprüche des Klägers und bestreitet den Rücktritt.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Der Kläger hat einen gebrauchten BMW 640D vom Beklagten erworben, bei dem im Vertrag vereinbart wurde, dass Rücktritt und Finanzierung ausschlossen sind. Nach mehreren Mängelmeldungen, insbesondere eines defekten Abblendlichts, rief der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag aus. Der Beklagte erkannte den Rücktritt nicht an.
  • Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob dem Kläger aufgrund eines bestehenden Mangels am Scheinwerfer ein wirksam erklärter Rücktritt vom Kaufvertrag zusteht, ob der Mangel im Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestand und ob der vereinbarte Ausschluss des Rücktrittsrechts rechtswirksam ist.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Der Beklagte wurde zur Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 27.950 € an die Bank, zur Rücknahme des Fahrzeugs sowie zur Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung und weiteren Kosten an den Kläger verurteilt. Die Klage ist teilweise abgewiesen worden, und der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
  • Begründung: Das Gericht hielt den Rücktritt aufgrund eines fortbestehenden Mangels für wirksam. Der im Vertrag vereinbarte Ausschluss des Rücktrittsrechts war unwirksam. Der Mangel galt als erheblich, da die Behebungskosten über der 5%-Grenze des Kaufpreises lagen und der Mangel sicherheitsrelevant war.
  • Folgen: Der Beklagte muss den Kaufpreis zurückzahlen und zusätzlich für die Nutzung und entstandene Nebenforderungen aufkommen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte im Annahmeverzug hinsichtlich der Pkw-Rücknahme ist. Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar.

Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf: Rechte und Risiken für Käufer verstehen

Der Gebrauchtwagenkaufvertrag ist ein zentraler Bestandteil des Autokaufs und regelt die Bedingungen, unter denen ein gebrauchtes Auto von einem Verkäufer an einen Käufer übergeben wird. Viele Käufer sind sich der rechtlichen Aspekte nicht bewusst, insbesondere wenn es um das Rücktrittsrecht geht. Dieses Recht erlaubt es dem Käufer, den Vertrag unter bestimmten Umständen zu widerrufen, falls Mängel auftreten oder die Fahrzeugeigenschaften nicht den vereinbarten Bedingungen entsprechen.

Verkäufer versuchen oftmals, das Rücktrittsrecht im Kaufvertrag auszuschließen, was für Käufer weitreichende Folgen haben kann. Es ist wichtig zu verstehen, wie Schadensersatzansprüche, Gewährleistung und andere Käuferrechte in solchen Fällen wirken. In der folgenden Analyse werden wir einen konkreten Fall betrachten, der sich mit diesen rechtlichen Fragestellungen beschäftigt und beleuchtet, wie die Vertragsgestaltung Einfluss auf Käuferrechte nimmt.

Der Fall vor Gericht


Fehlerhafter Scheinwerfer führt zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

Mechaniker prüft defekten BMW-Scheinwerfer in Werkstatthalle bei Dunkelheit
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Landgericht Flensburg hat einem privaten Autokäufer das Recht zugesprochen, den Kauf eines gebrauchten BMW 640D wegen eines defekten Scheinwerfers rückabzuwickeln. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Januar 2020 für 27.950 Euro bei einem gewerblichen Händler erworben. Bereits bei der Besichtigung war ein defekter linker Scheinwerfer aufgefallen, dessen Reparatur der Händler vor der Übergabe zusagte.

Anhaltende Probleme trotz mehrfacher Reparaturversuche

Nach der Fahrzeugübergabe traten wiederholt Störungen am linken Abblendlicht auf. Der Käufer meldete den Mangel mehrfach beim Händler, der zwei Reparaturversuche unternahm. Da der Fehler weiterhin sporadisch auftrat, ließ der Käufer einen Kostenvoranschlag bei einer BMW-Vertragswerkstatt erstellen und setzte dem Händler eine zweiwöchige Frist zur Mängelbeseitigung. Nachdem auch ein weiterer Reparaturversuch erfolglos blieb, erklärte der Käufer Anfang Mai 2020 den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gericht bestätigt Rücktrittsrecht des Käufers

Das Landgericht sah den Rücktritt als berechtigt an. Der im Kaufvertrag vereinbarte Rücktrittsausschluss war unwirksam, da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelte. Das Gericht stützte sich bei der Feststellung des Mangels auf übereinstimmende Zeugenaussagen, die den sporadischen Ausfall des Scheinwerfers bestätigten. Der Defekt wurde als Erheblicher Mangel eingestuft, da die Reparaturkosten mit geschätzten 2.640 Euro etwa 9,5 Prozent des Kaufpreises ausmachten und ein funktionierendes Abblendlicht sicherheitsrelevant ist.

Rückabwicklung mit Nutzungsentschädigung

Der Händler muss den Kaufpreis von 27.950 Euro an die finanzierende Bank zurückzahlen. Im Gegenzug erhält er das Fahrzeug zurück und eine Nutzungsentschädigung von 2.073,60 Euro. Diese berechnete das Gericht auf Basis einer geschätzten Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern. Zusätzlich muss der Händler die Kosten für den eingeholten Kostenvoranschlag sowie vorgerichtliche Anwaltskosten tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Ein defekter Scheinwerfer kann als erheblicher Mangel zur Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs berechtigen, auch wenn der Mangel nur sporadisch auftritt und schwer nachweisbar ist. Entscheidend ist dabei die Sicherheitsrelevanz der Beleuchtungsanlage sowie die Höhe der Reparaturkosten im Verhältnis zum Kaufpreis. Der im Kaufvertrag vereinbarte Ausschluss des Rücktrittsrechts ist bei einem Verbrauchsgüterkauf unwirksam, wenn der Mangel dem Käufer vor Vertragsschluss nicht ausdrücklich als bestehend mitgeteilt wurde.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Käufer eines Gebrauchtwagens können Sie auch bei schwer nachweisbaren, sporadisch auftretenden Mängeln vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn diese die Verkehrssicherheit betreffen und die Reparaturkosten über 5% des Kaufpreises liegen. Ein häufig verwendeter Rücktrittsausschluss im Kaufvertrag schützt den Händler nicht, wenn er Ihnen den Mangel nicht ausdrücklich als fortbestehend mitgeteilt hat. Sie haben das Recht auf vollständige Rückabwicklung des Kaufs gegen eine angemessene Nutzungsentschädigung, auch wenn der Wagen finanziert wurde.


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Wenn Sie mit sicherheitsrelevanten Mängeln an Ihrem kürzlich erworbenen Gebrauchtwagen konfrontiert sind, stehen Ihnen möglicherweise weitreichendere Rechte zu, als Sie vermuten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte analysieren Ihre individuelle Situation und prüfen, ob die aktuellen Urteile auch auf Ihren Fall anwendbar sind. Lassen Sie uns gemeinsam die für Sie optimale rechtliche Lösung finden und Ihre Ansprüche durchsetzen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Gebrauchtwagenkauf, wenn der Verkäufer einen Gewährleistungsausschluss im Vertrag festgelegt hat?

Als Verbraucher können gewerbliche Händler Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte beim Gebrauchtwagenkauf nicht vollständig ausschließen. Ein solcher Ausschluss wäre unwirksam. Der Händler darf lediglich die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.

Ihre konkreten Gewährleistungsrechte

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einem Händler kaufen, stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Nacherfüllung: Sie können eine kostenlose Reparatur des Mangels verlangen
  • Minderung: Bei erfolgloser Reparatur können Sie den Kaufpreis reduzieren
  • Rücktritt: Als letzte Option können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten
  • Schadensersatz: Bei entstandenen wirtschaftlichen Schäden können Sie Ersatz fordern

Beweislastumkehr zu Ihrem Vorteil

Bei Mängeln, die innerhalb des ersten Jahres nach Kaufdatum auftreten, muss der Händler beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht vorhanden war. Diese Regelung gilt seit Januar 2022 und stärkt Ihre Position als Verbraucher erheblich.

Wichtige Einschränkungen

Die Gewährleistung gilt nicht für:

  • Normale Gebrauchs- und Abnutzungsspuren
  • Verschleißteile wie Bremsen, Reifen oder Batterie
  • Mängel, die erst nach dem Kauf entstanden sind

Besondere Schutzrechte

Wenn der Händler Mängel arglistig verschwiegen hat oder bestimmte Eigenschaften ausdrücklich zugesichert wurden, können Sie trotz eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses Ihre Rechte geltend machen. Dies gilt auch bei Schäden an Leben, Gesundheit oder bei grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers.

Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr muss im Kaufvertrag individuell vereinbart werden. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) reicht dafür nicht aus.


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Ab wann kann ich vom Kaufvertrag eines Gebrauchtwagens zurücktreten?

Ein Rücktritt vom Gebrauchtwagenkaufvertrag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ein pauschales Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen existiert nicht.

Voraussetzung: Erheblicher Mangel

Ein Rücktritt setzt einen erheblichen Mangel voraus. Dies ist der Fall, wenn die Reparaturkosten mindestens 5% des Kaufpreises betragen. Der Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe bestanden haben.

Nachbesserungsrecht des Verkäufers

Vor einem Rücktritt müssen Sie dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Dabei gilt:

  • Sie müssen den Mangel unverzüglich (binnen 14 Tagen) nach Entdeckung dem Verkäufer anzeigen.
  • Dem Verkäufer ist eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen.
  • Bei Verträgen mit gewerblichen Händlern reicht seit 2022 bereits ein fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch.

Besonderheiten beim Privatkauf

Wenn Sie von einer Privatperson kaufen, gelten andere Regeln:

  • Private Verkäufer können die Gewährleistung im Kaufvertrag ausschließen.
  • Ohne Haftungsausschluss gelten die gleichen Regeln wie beim Händlerkauf mit einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren.
  • Bei arglistiger Täuschung, etwa durch Verschweigen von Unfallschäden oder Tachomanipulation, können Sie auch bei Privatverkäufen sofort zurücktreten.

Beweislast

In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorlag. Danach müssen Sie als Käufer beweisen, dass der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt bestand.


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Wie hoch muss der Schaden sein, damit ein Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf möglich ist?

Ein Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf ist nur bei einem erheblichen Mangel möglich. Die Erheblichkeit wird primär anhand der Mängelbeseitigungskosten im Verhältnis zum Kaufpreis bestimmt.

Die 5%-Grenze als Richtwert

Bei behebbaren Mängeln gilt die sogenannte 5%-Grenze: Ein Mangel ist in der Regel erheblich, wenn die Reparaturkosten mindestens 5% des Bruttokaufpreises betragen. Bei einem Fahrzeug für 20.000 EUR müssten die Reparaturkosten also mindestens 1.000 EUR betragen.

Besonderheiten bei unklaren Mängeln

Kann die Mangelursache zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht eindeutig festgestellt werden, gilt der Mangel automatisch als erheblich – unabhängig von den späteren tatsächlichen Reparaturkosten. Dies gilt auch, wenn eine Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit vorliegt.

Voraussetzungen für den Rücktritt

Der Käufer muss dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung einräumen. Hierfür gilt:

  • Das Fahrzeug muss dem Verkäufer zur Reparatur zur Verfügung gestellt werden
  • Der Käufer hat keinen Anspruch auf Abholung, nur auf Erstattung der Transportkosten
  • Verweigert der Käufer die Bereitstellung des Fahrzeugs, ist ein späterer Rücktritt unwirksam

Beweislast

Der Verkäufer trägt die Beweislast dafür, dass ein Mangel unerheblich ist. Kann er dies nicht nachweisen, muss er den Kaufvertrag rückabwickeln – selbst wenn der Mangel tatsächlich unerheblich sein sollte.


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Was muss ich bei der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung beim Gebrauchtwagenkauf beachten?

Form und Inhalt der Fristsetzung

Die Fristsetzung zur Mängelbeseitigung muss eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Eine bloße Aufforderung zur Erklärung der Leistungsbereitschaft reicht nicht aus. Sie müssen konkret die Beseitigung des Mangels verlangen und dabei eine zeitliche Komponente angeben.

Bei der Formulierung der Fristsetzung ist es nicht zwingend erforderlich, einen konkreten Endtermin zu nennen. Formulierungen wie „sofortige“, „unverzügliche“ oder „umgehende“ Leistung sind ausreichend, solange für den Verkäufer erkennbar ist, dass nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht.

Angemessene Fristlänge

Die Frist muss angemessen bemessen sein. Dies bedeutet, der Verkäufer muss innerhalb der gesetzten Frist nicht nur die Reparatur beginnen, sondern auch den Leistungserfolg herbeiführen können. Die konkrete Länge hängt vom jeweiligen Mangel ab.

Besonderheiten bei der Nacherfüllung

Bei der Nacherfüllung haben Sie als Käufer folgende Rechte und Pflichten:

  • Sie können zwischen Mangelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen, wobei bei Gebrauchtwagen in der Regel nur die Mangelbeseitigung in Frage kommt.
  • Sie müssen dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben und dürfen das Fahrzeug nicht eigenständig in eine Werkstatt bringen.
  • Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug zur Mangelbehebung dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen.

Rechtliche Konsequenzen

Nach erfolglosem Ablauf der gesetzten Frist können Sie weitere Rechte geltend machen. Dabei gilt:

Ein zweimaliger Nachbesserungsversuch ist nur dann erforderlich, wenn Sie Ihr Nachbesserungsverlangen nicht mit einer Fristsetzung verbunden haben. Wenn Sie hingegen eine angemessene Frist gesetzt haben und diese erfolglos abgelaufen ist, können Sie grundsätzlich direkt vom Kaufvertrag zurücktreten.

Seit Januar 2022 hängt die Anzahl der zulässigen Nachbesserungsversuche vom Einzelfall ab. Der Verkäufer trägt dabei innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe die Beweislast dafür, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorlag.


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Welche Kosten können bei einer Rückabwicklung des Gebrauchtwagenkaufs auf mich zukommen?

Bei der Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs müssen Sie mit verschiedenen Kosten rechnen, die vom Gesetz vorgesehen sind.

Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer

Die wichtigste Kostenposition ist die Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. Diese wird nach folgender Formel berechnet:

$ \text{Nutzungsentschädigung} = \frac{\text{Kaufpreis} \times \text{gefahrene Kilometer}}{\text{erwartete Gesamtlaufleistung}} $

Die erwartete Gesamtlaufleistung liegt bei Gebrauchtwagen meist zwischen 150.000 und 250.000 Kilometern. Pro 1.000 gefahrene Kilometer werden in der Regel zwischen 0,3% und 0,67% des Kaufpreises als Nutzungsentschädigung berechnet.

Wertersatz für Verschlechterungen

Sie müssen für Verschlechterungen am Fahrzeug aufkommen, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Dies können beispielsweise selbst verursachte Schäden oder unterlassene Wartungen sein.

Kostenerstattung bei berechtigtem Rücktritt

Wenn Sie berechtigt vom Kaufvertrag zurücktreten, etwa wegen eines erheblichen Mangels, trägt der Verkäufer folgende Kosten:

  • Die Kosten der Fahrzeugüberprüfung
  • Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
  • Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

Ablauf der Kostenabwicklung

Die Rückabwicklung erfolgt „Zug um Zug“. Das bedeutet:

  • Der Verkäufer zahlt den Kaufpreis zurück
  • Sie geben das Fahrzeug zurück
  • Die Nutzungsentschädigung wird vom Rückzahlungsbetrag abgezogen
  • Der Verkäufer muss das Fahrzeug an Ihrem Wohnort abholen

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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Verbrauchsgüterkauf

Ein Kaufvertrag zwischen einem gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) und einem privaten Käufer (Verbraucher). Dieser Vertragstyp ist im BGB (§§ 474 ff.) speziell geregelt und gewährt dem Verbraucher besondere Schutzrechte, die nicht zu seinem Nachteil ausgeschlossen werden können. Beispielsweise kann das Rücktrittsrecht bei Mängeln nicht ausgeschlossen werden. Ein typisches Beispiel ist der Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler durch eine Privatperson.


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Rücktrittsrecht

Das gesetzlich verankerte Recht (§§ 346 ff. BGB), sich von einem Vertrag zu lösen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa bei erheblichen Mängeln. Bei Ausübung des Rücktritts müssen beide Parteien die erhaltenen Leistungen zurückgeben – der Käufer gibt die Ware zurück, der Verkäufer erstattet den Kaufpreis. Im Gebrauchtwagenhandel ist dies besonders relevant bei schwerwiegenden technischen Defekten.


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Nutzungsentschädigung

Ein Ausgleichsbetrag, den der Käufer bei Rückabwicklung eines Kaufvertrags für die bisherige Nutzung der Kaufsache zahlen muss (§ 346 Abs. 1 BGB). Bei Fahrzeugen wird dieser typischerweise anhand der gefahrenen Kilometer und der erwarteten Gesamtlaufleistung berechnet. Beispiel: Bei einer erwarteten Gesamtlaufleistung von 300.000 km und 20.000 gefahrenen Kilometern mit einem 30.000 Euro teuren Auto beträgt die Entschädigung 2.000 Euro.


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Gewährleistung

Die gesetzliche Pflicht des Verkäufers (§§ 433 ff. BGB), für Mängel der verkauften Sache einzustehen. Sie umfasst das Recht auf Nachbesserung, Neulieferung, Preisminderung oder Rücktritt. Bei Gebrauchtwagen beträgt die Gewährleistungsfrist beim Händlerkauf mindestens ein Jahr. Die Gewährleistung kann im Gegensatz zur Garantie nicht ausgeschlossen werden, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.


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Erheblicher Mangel

Ein Sachmangel von besonderem Gewicht, der den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt (§ 323 Abs. 5 BGB). Die Erheblichkeit wird nach objektiven Kriterien beurteilt, etwa dem Verhältnis der Reparaturkosten zum Kaufpreis oder der Bedeutung des Mangels für die Verkehrssicherheit. Bei Fahrzeugen gelten Mängel ab etwa 5% des Kaufpreises oder bei Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit als erheblich.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 433 BGB (Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag): Dieser Paragraph regelt die grundlegenden Pflichten aus einem Kaufvertrag. Der Verkäufer ist dem Käufer zur Übergabe und Eigentumsübertragung der Ware verpflichtet und muss dafür sorgen, dass die Ware frei von Mängeln ist. Im vorliegenden Fall hat der Käufer einen fehlerhaften Scheinwerfer reklamiert und beruft sich auf die Verpflichtung des Verkäufers, Mängel zu beseitigen.
  • § 437 BGB (Rechte des Käufers bei Mängeln): Hier sind die Rechte des Käufers im Falle von Mängeln an der gekauften Ware aufgeführt, wie Nachbesserung, Rücktritt und Minderung des Kaufpreises. Der Kläger hat Mängel angezeigt und letztlich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, weil die Mängel fortbestanden haben sollen. Dies steht im direkten Zusammenhang dazu, dass der Käufer trotz erheblicher Nachbesserungsversuche durch den Beklagten nicht zufrieden war.
  • § 323 BGB (Rücktrittsrecht): In diesem Paragraphen wird das Recht des Käufers geregelt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verkäufer seine Pflicht nicht erfüllt. Der Kläger hat nach mehreren Mängelrügen und gescheiterten Reparaturversuchen schließlich den Rücktritt vom Vertrag erklärt, was die Anwendung dieses Paragraphen rechtfertigt.
  • § 346 BGB (Folgen des Rücktritts): Dieser Paragraph behandelt die Rechtsfolgen eines Rücktritts vom Kaufvertrag, insbesondere die Rückabwicklung des Vertrages und die Rückzahlung des Kaufpreises. Der Kläger fordert die Rückzahlung des Kaufpreises an die finanzierende Bank sowie die Erstattung von Kosten, was die Relevanz dieses Paragraphen unterstreicht.
  • § 6 PAngV (Preisangabenverordnung): Diese Vorschrift verlangt, dass Preisinformationen klar und transparent dargestellt werden. Obwohl es im vorliegenden Fall nicht direkt um Preisangaben geht, stellt die Einhaltung dieser Regelung ein wichtiges Grundprinzip im Verbraucherschutz dar, da Unklarheiten über die Preisgestaltung einen Einfluss auf den Kaufvertrag und mögliche Ansprüche des Käufers haben können.

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    Dieser Artikel erläutert die Haftungsdauer des Händlers bei Mängeln und die Rechte des Käufers auf Nacherfüllung oder Rücktritt. Zudem werden die Voraussetzungen für den Rücktritt und die Bedeutung der Nacherfüllung hervorgehoben. → → Rechte des Käufers beim Rücktritt
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    Hier wird ein Fall dargestellt, in dem der Käufer trotz vorheriger Mangelbeseitigung vom Kaufvertrag zurücktreten wollte. Das Gericht entschied, dass kein Sachmangel zum Zeitpunkt des Rücktritts vorlag, da der Mangel bereits behoben war. → → Urteil zu Rücktritt trotz Mangelbeseitigung
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    Dieser Beitrag thematisiert die Rechte des Käufers bei sporadisch auftretenden Mängeln und die Pflichten des Verkäufers zur Mängelbeseitigung. Es wird betont, dass auch bei schwer reproduzierbaren Fehlern eine gründliche Untersuchungspflicht des Händlers besteht. → → Rechte bei sporadischen Mängeln

Diese Artikel bieten umfassende Informationen zum Rücktrittsrecht beim Gebrauchtwagenkauf aufgrund von Mängeln und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten.

Das vorliegende Urteil

LG Flensburg – Az.: 2 O 263/20 – Urteil vom 03.05.2024


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