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Entgangener Gewinn beim Autoverkauf: Anspruch bei mündlichem Vertrag

Ein Handschlag besiegelt den Autoverkauf, Sekunden später kracht es: Weil der Käufer wegen des Unfallschadens abspringt, fordert der Verkäufer nun den entgangenen Gewinn von der Versicherung. Vor dem Amtsgericht Rheinbach stellt sich die Frage, ob eine mündliche Zusage unter Zeitdruck der BAFA-Prämie für einen Schadensersatzanspruch ausreicht.
Beschädigter Pkw mit 'VERKAUFT'-Schild nach Unfall an einer Straßenkreuzung; Trümmerteile auf dem Asphalt.
Wenn ein Unfall den Autoverkauf verhindert, kann der Verkäufer den entgangenen Gewinn als Schadensersatz geltend machen. Symbolfoto: KI

Zum vorliegenden Urteilstext springen: 5 C 73/23

Das Wichtigste im Überblick

  • Gericht: Amtsgericht Rheinbach
  • Datum: 07.03.2024
  • Aktenzeichen: 5 C 73/23
  • Verfahren: Schadensersatzklage nach Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht
  • Relevant für: Autoverkäufer, Unfallgeschädigte, Haftpflichtversicherungen

Versicherer muss entgangenen Gewinn zahlen, wenn ein mündlicher Autoverkauf wegen eines Unfalls platzt.
  • Ein verbindlicher mündlicher Kaufvertrag reicht als Nachweis für den entgangenen Gewinn aus.
  • Ein glaubhafter Zeuge bestätigt die Einigung über den Kaufpreis vor dem Unfallereignis.
  • Der Schädiger ersetzt die Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem tatsächlichen Verkaufserlös.
  • Geschädigte müssen nach einem geplatzten Verkauf keine aufwendige neue Marktforschung betreiben.
  • Eine schriftliche Fixierung des Kaufvertrags ist für den Entschädigungsanspruch rechtlich nicht erforderlich.

Wann ersetzt die Versicherung entgangenen Autogewinn?

Nach § 252 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfasst der zu ersetzende Schaden nach einem Vorfall auch den entgangenen Gewinn. Als entgangen gilt dabei derjenige finanzielle Vorteil, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte. Für die juristische Darlegung genügen einfache Anknüpfungstatsachen, die eine grobe Gewinnschätzung ermöglichen, da das Gesetz eine praktische Beweiserleichterung vorsieht. Das bedeutet konkret: Es reichen bereits grundlegende Anhaltspunkte aus – etwa der Nachweis eines ernsthaften Verkaufsgesprächs –, damit das Gericht die Höhe des Schadens schätzen darf.

Infografik Vergleich: 150 Euro Versicherungsangebot gegen über 4000 Euro tatsächlicher Anspruch bei entgangenem Gewinn.
Der enorme finanzielle Unterschied zwischen technischer Wertminderung und dem tatsächlich entgangenen Verkaufsgewinn.

Mit der Auslegung dieser rechtlichen Vorgaben befasste sich das Amtsgericht Rheinbach (Az.: 5 C 73/23), nachdem ein Fahrzeughalter durch einen unverschuldeten Zusammenstoß in Meckenheim einen bereits fest vereinbarten Käufer verlor. Das Gericht gab der Klage des Autobesitzers vollumfänglich statt und verurteilte die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Zahlung von insgesamt 4.303,87 Euro nebst Zinsen. Der Eigentümer hatte sein Auto vor dem Unfall bereits für 21.000 Euro verkauft, musste es nach der Beschädigung jedoch für lediglich 17.000 Euro an das Autohaus Y. abgeben. Da der Haftpflichtversicherer zuvor lediglich eine Wertminderung von 150 Euro reguliert und weitere Zahlungen verweigert hatte, forderte der Halter die restliche Differenz von 3.850 Euro als entgangenen Gewinn vor Gericht erfolgreich ein.

Vergleichen Sie die von der Versicherung angebotene Wertminderung immer mit Ihrem tatsächlich vereinbarten Kaufpreis. Liegt der vereinbarte Preis deutlich über dem Restwert plus Wertminderung, sollten Sie die Regulierung nicht akzeptieren, sondern den entgangenen Gewinn aktiv einfordern.

Gilt ein Autoverkauf per Handschlag als verbindlich?

Ein bindender Kaufvertrag kommt durch beidseitige, auf eine rechtliche Bindung gerichtete Willenserklärungen nach den §§ 145 ff. BGB zustande. Maßgeblich für die Beurteilung der Verbindlichkeit ist der objektive Empfängerhorizont gemäß den §§ 133, 157 BGB. Das bedeutet konkret: Entscheidend ist nicht, was eine Person innerlich wollte, sondern wie ein vernünftiger Außenstehender ihr Verhalten in dieser Situation verstehen musste. Kaufverträge über einen Personenkraftwagen sind vom Gesetzgeber nicht an eine bestimmte Form gebunden und können demnach jederzeit wirksam mündlich geschlossen werden. Bestehen Sie gegenüber der Versicherung auf der Wirksamkeit Ihres mündlichen Abschlusses und lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis auf eine fehlende Vertragsurkunde abwimmeln.

Wie belastbar ein solcher formloser Abschluss in der gerichtlichen Praxis ist, zeigte die Beweisaufnahme in diesem Rechtsstreit. Der Fahrzeugeigentümer hatte am 28. Oktober 2022 eine rein mündliche Vereinbarung mit einem Kaufmann über den Verkauf seines Wagens getroffen. Der Status als Kaufmann ist hier wichtig, da das Gesetz bei Geschäftsleuten von einer höheren Professionalität und einer klareren Verbindlichkeit ihrer Zusagen ausgeht. Laut der Zeugenaussage erfolgte die Einigung über den Preis von 21.000 Euro schlicht per Handschlag. Die beteiligte Versicherung bestritt die Wirksamkeit der Abrede, da in diesem Fall kein schriftlicher Kaufvertrag existierte. Das Gericht betonte jedoch unmissverständlich, dass eine fehlende Schriftform der Gültigkeit des Vertrages nicht im Geringsten entgegensteht.

Kaufverträge über PKW sind anders als Grundstücke nicht formbedürftig. Das bedeutet, dass das Gesetz für die Gültigkeit keine bestimmte Form wie etwa eine schriftliche Urkunde oder eine notarielle Beurkundung vorschreibt. Ein Kaufvertrag kann grundsätzlich auch mündlich abgeschlossen werden. Ein Kaufvertrag über eine bewegliche Sache unterliegt nicht einem Schriftformerfordernis. – so das Amtsgericht Rheinbach

Reicht eine Zeugenaussage als Beweis für Gewinnverlust?

Die richterliche Überzeugung bildet sich gemäß § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO) durch eine Beweisaufnahme, beispielsweise durch die Vernehmung von Zeugen. Geschädigte Personen müssen vor Gericht Tatsachen darlegen, die den entgangenen finanziellen Vorteil als wahrscheinlich erscheinen lassen. Die persönliche Glaubwürdigkeit der geladenen Zeugen sowie die Nachvollziehbarkeit des Sachverhalts bilden die maßgeblichen Kriterien für das Urteil.

Warum der mündliche Käufer als glaubwürdig galt

Dass diese Beweisführung in der Praxis gelingen kann, zeigte die Vernehmung des verhinderten Käufers im Gerichtssaal. Dieser bestätigte den mündlichen Vertragsschluss und erklärte, dass er die Abrede aufgrund seines eigenen Berufs als Kaufmann als vollständig verbindlich ansah. Zusätzlich wertete das Gericht eine vom Autobesitzer stammende E-Mail, in der dieser von einem geplanten Verkauf für 22.000 Euro schrieb, als starke Bestätigung der Verkaufsabsicht. Da der Richter den Zeugen für glaubwürdig hielt und die Schilderungen logisch ineinandergriffen, sah er den juristischen Nachweis des entgangenen Gewinns als lückenlos erbracht an.

Praxis-Hinweis:

Der entscheidende Faktor für den Sieg vor Gericht war hier die Glaubwürdigkeit des Zeugen, der den mündlichen Handschlag-Vertrag bestätigte. Wenn Sie in einer ähnlichen Lage sind, prüfen Sie, ob Sie Korrespondenz (wie die E-Mail im Urteil) oder Zeugen haben, die den Kaufpreis und die feste Kaufabsicht unmittelbar vor dem Unfall bestätigen können. Ein schriftliches Dokument ist keine Pflicht, aber die Beweisperson muss vor Gericht den Eindruck vermitteln, dass der Kaufabschluss für sie bereits verbindlich war.

Muss man trotz Zeitdruck nach Bestpreisen suchen?

Gemäß § 254 BGB trifft eine geschädigte Person nach einem Vorfall stets eine Schadensminderungspflicht. Diese Norm verlangt, dass Betroffene den entstandenen Schaden so gering wie möglich halten. Eine solche Anstrengung wird vom Gesetz jedoch nur gefordert, sofern sie der betroffenen Person unter den konkreten Begleitumständen auch tatsächlich zumutbar ist.

Keine Marktforschungspflicht bei drohendem BAFA-Verlust

Auf diese gesetzliche Pflicht berief sich die Versicherung und warf dem Halter vor, er hätte das beschädigte Auto anderweitig freihändig veräußern oder den Markt sondieren müssen. Damit ist der eigenhändige Verkauf auf dem freien Markt gemeint, um einen möglichst hohen Preis zu erzielen. Der Fahrzeugeigentümer entgegnete, er sei wegen der Bestellung eines neuen Elektrofahrzeugs auf einen schnellen Verkauf des alten Wagens angewiesen gewesen, da das Neufahrzeug zwingend noch im Jahr 2022 zugelassen werden musste, um die staatliche BAFA-Prämie zu sichern. Das Amtsgericht folgte dieser Argumentationslinie und urteilte, dass dem Mann eine weitere Marktforschung nicht zumutbar war, weshalb keine Verletzung seiner Obliegenheiten vorlag. Unter Obliegenheiten versteht man rechtliche Verhaltensregeln, deren Missachtung dazu führen kann, dass man eigene Ansprüche teilweise oder ganz verliert.

Es ist dem Kläger im Hinblick auf seine eigenen Dispositionen in Bezug auf die Übernahme eines E-Autos im Rahmen eines Leasing-Vertrages nicht zuzumuten, zusätzlich weitere Angebote auf dem Gebrauchtwagenmarkt einzuholen und sich somit dem Risiko auszusetzen, gegebenenfalls den Wagen zu einem geringeren Betrag zu veräußern. – so das Amtsgericht Rheinbach

Praxis-Hürde: Nachweis der Eilbedürftigkeit

Dass der Kläger nicht auf einen besseren Preis warten musste, lag an einem spezifischen Zeitdruck (BAFA-Prämie für das Neufahrzeug). Um diesen Hebel für sich zu nutzen, müssen Sie konkret belegen können, warum ein sofortiger Verkauf an einen Händler unter Wert notwendig war. Ohne einen solchen objektiven Zeitdruck – etwa eine auslaufende Förderung oder eine feste Lieferfrist für ein Ersatzfahrzeug – riskieren Sie, dass das Gericht Ihnen vorwirft, nicht ausreichend nach einem rentableren Privatkäufer gesucht zu haben.

Zahlt Versicherung, wenn Käufer wegen Unfall abspringt?

Ein berechtigtes Abstandnehmen von einem Vertrag kann dazu führen, dass ein zuvor kalkulierter Veräußerungsgewinn vollständig vereitelt wird. Wenn die Realisierung eines solchen Gewinns ausschließlich durch ein schädigendes Ereignis wie einen Verkehrsunfall verhindert wird, stuft das Recht die Differenz zum ursprünglich geplanten Erlös als ersatzfähigen Schaden ein.

Voller Ersatz der 4.000 Euro Preisdifferenz

Diese kausale Abfolge vom unverschuldeten Crash bis zum geplatzten Geschäft bestätigte sich während der gerichtlichen Aufarbeitung. Der Zeuge nahm nach der Beschädigung des Wagens sofort Abstand von der getroffenen Vereinbarung, da er das Auto als deklarierten Unfallwagen nicht mehr erwerben wollte. Der Besitzer musste das Fahrzeug in der Folge für lediglich 17.000 Euro an ein gewerbliches Autohaus weiterverkaufen. Obwohl die Versicherung den Rücktritt des Zeugen anzweifelte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass ohne den Unfall der ursprüngliche Verkaufspreis geflossen wäre. Aus diesem Grund sprach der Richter dem Fahrzeugeigentümer die begehrte Differenzsumme zu und bestätigte zudem die Übernahme der vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 453,87 Euro.

Gewinn ohne schriftlichen Vertrag erfolgreich retten

Das Urteil des Amtsgerichts Rheinbach ist eine wegweisende Entscheidung für Privatverkäufer, da es die Hürden für den Nachweis eines entgangenen Gewinns deutlich senkt. Es bestätigt, dass der „Handschlag“ beim Autokauf rechtlich bindend ist und Zeugenaussagen ausreichen, um hohe Entschädigungssummen gegenüber Versicherungen durchzusetzen, selbst wenn kein schriftlicher Vertrag existiert.

Für Ihre Praxis bedeutet das: Sichern Sie bei einem geplatzten Verkauf sofort alle Beweise der Verkaufsabsicht (z. B. E-Mails oder WhatsApp-Chats) und benennen Sie den potenziellen Käufer als Zeugen. Dokumentieren Sie zudem Zeitdruck – etwa durch anstehende Neuzulassungen –, um sich gegen den Vorwurf einer verletzten Schadensminderungspflicht abzusichern.

So fordern Sie die volle Kaufpreis-Differenz ein

Prüfen Sie nach einem unverschuldeten Unfall sofort, ob Sie für das Fahrzeug bereits eine feste Zusage eines Käufers hatten. Fordern Sie von der gegnerischen Versicherung die volle Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem tatsächlichen Erlös nach dem Unfall als entgangenen Gewinn ein, statt sich lediglich mit der oft geringeren technischen Wertminderung zufrieden zu geben.


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Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen oft deutlich mehr zu als nur die einfache Wertminderung durch die gegnerische Versicherung. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie dabei, den vollen Differenzbetrag zum bereits vereinbarten Kaufpreis rechtssicher einzufordern. Wir prüfen Ihre vorhandenen Beweismittel wie Zeugenaussagen oder Korrespondenzen und setzen Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch.

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Experten Kommentar

Die Sachlage wirkt in diesem Urteil extrem glatt, weil ein professioneller Kaufmann als Zeuge aussagte. Im echten Kanzleialltag sehen wir meist Verkäufe unter Privatleuten, bei denen die gegnerische Versicherung im ersten Schritt fast immer pauschal abblockt. Die Sachbearbeiter spekulieren gezielt darauf, dass private Zeugen vor Gericht nervös werden und sich unter den Fragen der Anwälte in Widersprüche verstricken.

Deshalb rate ich dringend davon ab, sich blind auf die Hilfsbereitschaft des abgesprungenen Käufers zu verlassen. Sorgen Sie im Ernstfall dafür, dass der Zeuge bei seiner Aussage strikt bei den Fakten bleibt und keine Details aus falscher Gefälligkeit dazuerfindet. Wer im Zeugenstand aus Freundschaft übertreibt, ruiniert sofort seine Glaubwürdigkeit und kostet Sie den gesamten Schadensersatz.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt mein Anspruch auch, wenn der Käufer ein enger Freund ohne schriftlichen Vertrag war?

JA, ein mündlicher Kaufvertrag unter Freunden ist rechtlich bindend, da das Gesetz für PKW-Verkäufe keine Schriftform vorschreibt und ein Handschlag als gültige Willenserklärung gilt. Die persönliche Nähe der Vertragsparteien hebt die rechtliche Bindungswirkung eines einmal geschlossenen Vertrages in keiner Weise auf.

Nach den §§ 145 ff. BGB kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, wobei die Rechtsordnung bei beweglichen Sachen wie Kraftfahrzeugen keine schriftliche Form vorschreibt. Entscheidend für die Wirksamkeit ist allein der objektive Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB), also wie ein vernünftiger Dritter die verbindliche Zusage Ihres Freundes in dieser Situation verstehen musste. Solange Ihr Bekannter als glaubwürdiger Zeuge den festen Bindungswillen bestätigt, muss die Versicherung diesen Gewinn ersetzen, weshalb Sie den Hergang zur Beweissicherung in einem kurzen Gedächtnisprotokoll festhalten sollten.


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Darf die Versicherung meine Zahlung kürzen, weil sie den vereinbarten Kaufpreis für unrealistisch hält?

Nein, die Versicherung darf die Entschädigungsleistung grundsätzlich nicht mit dem Argument kürzen, der individuell ausgehandelte Verkaufspreis entspreche nicht den marktüblichen Tabellenwerten oder statistischen Listenpreisen. Maßgeblich für die Schadensberechnung ist der konkret vereinbarte Kaufpreis, da dieser nach einem verbindlichen Abschluss den tatsächlichen finanziellen Vorteil darstellt, der dem Verkäufer durch das Unfallereignis unmittelbar entgangen ist. Dieser individuelle Wert besitzt rechtlichen Vorrang vor theoretischen Durchschnittswerten, solange die Verkaufsabsicht zum Zeitpunkt des Unfalls bereits durch eine konkrete Zusage oder einen mündlichen Vertrag verfestigt war.

Die rechtliche Grundlage für diesen Anspruch ergibt sich aus § 252 BGB, wonach der zu ersetzende Schaden ausdrücklich auch jenen entgangenen Gewinn umfasst, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge wahrscheinlich war. Ein bereits geschlossener Kaufvertrag gilt hierbei als besonderer Umstand, welcher die Gewinnerwartung des Verkäufers individuell konkretisiert und gegenüber allgemeinen Marktschätzungen wie der Schwacke-Liste rechtlich absichert. Die Versicherung kann sich nicht erfolgreich auf abstrakte Durchschnittswerte berufen, da diese die spezifischen Verkaufsbedingungen und die individuelle Zahlungsbereitschaft eines realen Käufers im Einzelfall nicht außer Kraft setzen können. Zudem sieht das Gesetz Beweiserleichterungen vor, die es dem Gericht ermöglichen, die Schadenshöhe basierend auf ernsthaften Verkaufsgesprächen zu schätzen, anstatt eine lückenlose mathematische Herleitung des Marktwerts zu fordern.

Damit dieser Anspruch gerichtlich Bestand hat, müssen Geschädigte jedoch nachweisen können, dass der Käufer das Fahrzeug ohne den Unfall tatsächlich zum vereinbarten Preis erworben hätte und die Einigung ernsthaft war. Hierzu dienen in der Praxis vor allem Beweismittel wie schriftliche Korrespondenzen, Chatverläufe oder die Benennung des Käufers als Zeugen, um das versicherungstypische Argument eines unrealistischen Preises wirksam zu entkräften. Eine rechtliche Grenze besteht lediglich bei offensichtlichen Scheingeschäften oder Sittenwidrigkeit, wenn der Preis also in einem völlig grotesken Missverhältnis zum Fahrzeugzustand steht und lediglich zur künstlichen Erhöhung der Schadenssumme behauptet wird.


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Reicht eine Zeugenaussage aus, wenn ich keinerlei schriftliche E-Mails oder Chatverläufe vorlegen kann?

JA, eine Zeugenaussage ist als Beweismittel völlig ausreichend, auch wenn keine schriftlichen Belege existieren. **Gemäß dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung kann ein Richter seine Überzeugung allein auf die glaubhafte Aussage einer Person stützen.** Da mündliche Verträge rechtlich bindend sind, genügt die Bestätigung des Zeugen für den Nachweis.

Gemäß § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO) bildet sich das Gericht seine Überzeugung nach freiem Ermessen durch die Würdigung der gesamten Beweisaufnahme. Ein Zeuge muss dabei den ernsthaften Bindungswillen der Vertragsparteien zum Zeitpunkt des mündlichen Abschlusses für den Richter nachvollziehbar und widerspruchsfrei bestätigen. Besonders bei formfreien Verträgen wie dem Autokauf ist die persönliche Glaubwürdigkeit der Beweisperson das entscheidende Kriterium für die Zuerkennung von Schadensersatzansprüchen. Das Gericht bewertet hierbei kritisch, ob die Schilderungen logisch in den zeitlichen Ablauf passen und eine tatsächliche Einigung über den Kaufpreis belegen.

Eine Grenze besteht jedoch bei der richterlichen Prüfung der Glaubwürdigkeit, da eine Aussage als unzureichend gewertet werden kann, wenn sie widersprüchlich oder offensichtlich für den Prozess einstudiert wirkt. Ohne unterstützende Indizien trägt der Kläger somit ein höheres Risiko des Beweisverlustes bei begründeten Zweifeln des Gerichts.


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Verliere ich meinen Anspruch, wenn ich ohne Zeitdruck nicht nach einem teureren Käufer suche?

JA, ohne nachweisbaren Zeitdruck riskieren Sie Ihren Anspruch, da Sie im Rahmen der Schadensminderungspflicht zur Suche nach dem bestmöglichen Verkaufserlös verpflichtet sind. Ein Verkauf unter Wert ohne objektive Not verletzt Ihre gesetzlichen Obliegenheiten gegenüber der Versicherung.

Gemäß § 254 BGB müssen Geschädigte den entstandenen Schaden so gering wie möglich halten, was im Regelfall eine sorgfältige Suche nach einem solventen Käufer voraussetzt. Wenn kein belegbarer Grund für Eile vorliegt, ist es Ihnen rechtlich zumutbar, verschiedene Angebote einzuholen und den regionalen Gebrauchtwagenmarkt gründlich zu prüfen. Ein vorschneller Verkauf an den erstbesten Händler ohne Preisvergleiche wird von Gerichten oft als schuldhaftes Versäumnis gewertet, was die Versicherung zur Kürzung der Entschädigung berechtigt. Sie sollten daher sämtliche Bemühungen um einen rentablen Erlös dokumentieren, um den Vorwurf eines unüberlegten Notverkaufs effektiv entkräften zu können.

Eine Ausnahme gilt nur bei nachweisbarer Eilbedürftigkeit, etwa durch drohende Fristen für staatliche Förderungen oder die Zulassung eines neuen Ersatzfahrzeugs. In diesen speziellen Situationen ist ein schneller Verkauf zulässig, da eine langwierige Marktforschung rechtlich nicht mehr zugemutet werden kann.


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Muss die Versicherung auch für den Verlust meiner staatlichen BAFA-Prämie beim Neufahrzeug aufkommen?

JA. Die Versicherung muss für den Verlust der staatlichen BAFA-Prämie aufkommen, sofern dieser finanzielle Nachteil unmittelbar durch die unfallbedingte Verzögerung oder den geplatzten Verkauf des Altfahrzeugs verursacht wurde. Es handelt sich rechtlich um einen erstattungsfähigen Folgeschaden im Rahmen des allgemeinen Schadensersatzrechts.

Die rechtliche Grundlage bildet hierbei der § 252 BGB zum entgangenen Gewinn, welcher jene Vorteile umfasst, die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden durften. Wenn der Unfall die rechtzeitige Zulassung eines bereits bestellten Neufahrzeugs verhindert oder die notwendige Finanzierung durch einen geplatzten Verkauf des Altwagens verzögert, stellt die entgangene Förderung einen konkreten Vermögensschaden dar. Gerichte erkennen solche besonderen Bedingungen als erstattungsfähig an, da der Geschädigte wirtschaftlich so gestellt werden muss, als wäre das schädigende Ereignis niemals eingetreten. Für die erfolgreiche Durchsetzung ist eine lückenlose Dokumentation der Kausalität erforderlich, welche belegt, dass die Prämie ohne den Unfall sicher erzielt worden wäre.

Der Anspruch kann jedoch gemindert werden oder entfallen, falls der Geschädigte gegen seine Schadensminderungspflicht verstößt, indem er trotz des drohenden Fristablaufs keine zumutbaren Maßnahmen zur rechtzeitigen Zulassung des Ersatzfahrzeugs ergreift.


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Das vorliegende Urteil


AG Rheinbach – Az.: 5 C 73/23 – Urteil vom 07.03.2024




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