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„Das Auto“ in der Krise? – Der „Widerrufsjoker“ bei Autokrediten und Leasingverträgen

I. Übersicht

Es scheint fast so, als käme die Automobilindustrie einfach nicht zur Ruhe. Nach dem immer weiter reichenden – und noch nicht durchgestandenen – Abgasskandal, der mittlerweile nicht nur unmittelbar VW, sondern auch die VW-Töchter Audi, Skoda, Seat und aktuell wohl auch Porsche betrifft, gibt es nun neue Hiobsbotschaften. Diesmal geht es um die Ausübung des bereits aus der Immobilienfinanzierung bekannten „Widerrufsjoker“. So sollen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Finanzierungsverträgen – unter anderem von VW – zu einem (zeitlich unbeschränkten) Widerrufsrecht führen. Dies hätte zur Folge, dass Verbraucher, die ihren Wagen nach dem 10. Juni 2010 mit einem vom Autohändler vermittelten Kredit finanziert haben, diesen zeitlich unbeschränkt widerrufen dürfen.

Widerrufsjoker - Auto in der Krise?
Foto: duallogic / Bigstock

Noch interessanter wird es für diejenigen, die ihren Kreditvertrag ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen haben, da sie ihr Auto dann aufgrund einer verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung bei Widerruf nahezu vollständig kostenlos genutzt hätten (von den – meist geringen – Kreditzinsen einmal abgesehen) und noch nicht einmal Nutzungsersatz leisten müssten. Und da ein Unglück bekanntlich selten alleine kommt, bietet der „Widerrufsjoker“ manch einem vom Abgasskandal betroffenen Verbraucher die Möglichkeit, anstatt einer Sachmangel- oder Schadensersatzklage durch die Ausübung des Widerrufsrechts (weitaus einfacher) zu seinem Recht zu kommen. Die VW-Bank widerspricht erwartungsgemäß den Medienberichten über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und stellt sich auf den Standpunkt, dass die von ihnen verwendeten Widerrufsbelehrungen ordnungsgemäß seien. Dabei soll ihnen nach eigenen Angaben die sog. Gesetzlichkeitsfiktion zugutekommen, die die Richtigkeit der Widerrufsbelehrung unterstellt, sofern das gesetzliche Muster verwendet wurde. Rechtsexperten gehen allerdings davon aus, dass u.a. die VW-Bank die Gestaltungshinweise zum gesetzlichen Mustertext nicht genau genug beachtet hat und somit die Gesetzlichkeitsfiktion nicht greift. Darüber hinaus sind nicht etwa nur die Volkswagen Bank und deren Zweigniederlassungen Audi-Bank, Skoda-Bank und Seat-Bank betroffen, sondern mutmaßlich auch viele Kreditverträge anderer Autobanken.

II. Die Rechtslage im Detail

Den sog. Widerrufsjoker kennt man mitunter bereits aus dem Bereich des Immobilienrechts (Widerruf von Darlehensverträgen). Dort führte die Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung zu einer Welle von Vertragsrückabwicklungen. Der Widerrufsjoker kommt prinzipiell immer dann in Betracht, wenn es sich: a) beim Vertragspartner um einen Verbraucher handelt, b) grds. ein Widerrufsrecht besteht, c) eine fehlende oder fehlerhafte Widerrufserklärung vorliegt und d) das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt wurde. Der rechtliche Hintergrund ist immer derselbe: bei einigen Geschäften steht Verbrauchern ein i.d.R. 14-tägiges Widerrufsrecht zu, wodurch sie sich ohne Angabe von Gründen wieder von dem bereits wirksam geschlossenen Vertrag lösen können. Diese Widerrufsfrist beginnt aber erst zu laufen, sobald der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Ist die Widerrufsbelehrung hingegen fehlerhaft oder wurde der Kunde gar nicht erst belehrt, so beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen, so dass dem Verbraucher ein unbefristetes sog. „ewiges Widerrufsrecht“ zusteht. Speziell bei Autokrediten oder Leasingverträgen kommt noch eine Besonderheit hinzu: wird der Kreditvertrag zusammen mit dem Kaufvertrag gleich beim Händler abgeschlossen, so handelt es sich um einen sog. verbundenen Vertrag. Das bedeutet einerseits, dass der Widerruf des einen Vertrages (z.B. Kreditvertrag) zugleich auch den Widerruf des anderen Vertrages (z.B. Kaufvertrag) bewirkt. Andererseits birgt diese Konstellation eines verbundenen Geschäfts auch eine erhöhte Fehleranfälligkeit der Banken bei der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. Der Widerruf kann ohne Angabe von Gründen grds. formlos (also beispielsweise auch mündlich) erklärt werden, sollte aber aus Beweisgründen am besten immer schriftlich erklärt werden (per Einschreiben). Ist der Widerruf von Autokredit und Kaufvertrag erfolgreich, so wandelt sich der Vertrag in ein sog. Rückgewähr-schuldverhältnis um, d.h. die Verträge werden rückabgewickelt. Der Kunde gibt also das Fahrzeug zurück und erhält dafür seine Raten und die Anzahlung zurück. Davon werden lediglich Zinsen und ggf. ein geringer Nutzungswertersatz abgezogen. Noch günstiger ist die Lage für denjenigen, der den Autokredit erst nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen hat, da in dieser Variante noch nicht mal der Nutzungswertersatz anfällt. Hintergrund ist, dass zu diesem Zeitpunkt eine Gesetzesänderung in Kraft trat, nach der ein Wertersatz nur dann zu leisten ist, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Und da es ja gerade um diese Frage geht, darf die Bank von den Zahlungen, die sie zurückerstatten muss lediglich die Zinsen abziehen. Für Leasing-Verträge gilt grundsätzlich das Gleiche.

III. Ausblick

Es ist nicht allzu schwer vorauszusagen, wie die Banken sich diesbezüglich verhalten werden. Zunächst einmal wird die Fehlerhaftigkeit der verwendeten Widerrufsbelehrungen weitestgehend bestritten werden. Hierzu lässt sich anmerken: ob eine im Einzelfall verwendete Widerrufserklärung tatsächlich fehlerhaft ist, lässt sich nur durch eine juristische Überprüfung feststellen. Gerne ist Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Kotz dabei behilflich. Die Reaktionsmöglichkeiten auf einen Widerruf sind erfahrungsgemäß recht unterschiedlich und reichen von einer telefonischen Kontaktaufnahme der Bank bis hin zu einer Ignorierung des Widerspruchs. In der Vergangenheit in vergleichbaren Konstellationen zu beobachten war das prozesstaktische Vorgehen der Banken, die Verfahren durch die Einlegung von Rechtsmitteln möglichst lange aufrecht zu erhalten und im letzten Moment eine höchstrichterliche und somit auch für andere Verbraucher wegweisende Entscheidung durch ein außergerichtliches Vergleichsangebot zu verhindern. Das Ziel dahinter ist stets kein für die Banken ungünstiges Urteil zuzulassen.

IV. Fazit

Nun ist der Widerrufsjoker nach der Immobilienfinanzierung und den Lebensversicherungen bei der Automobilfinanzierung angekommen. Nach einer ersten Einschätzung dürften neben der Volkswagen-Bank und deren Zweigniederlassungen auch noch zahlreichen anderen Automobilbanken Fehler bei der ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung unterlaufen sein. Davon profitiert letztlich der Verbraucher – ganz gleich, ob er vom aktuellen Dieselskandal betroffen ist oder nicht. Gerne prüfen wir für Sie Ihre Vertragsunterlagen und teilen Ihnen zeitnah mit, ob auch Sie vom Widerrufsjoker profitieren können.

 

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